Island hat die Regulierung von Kurzzeitvermietungen deutlich verschärft. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Industrieministerin Hanna Katrín Friðriksson, der umgangssprachlich auch Airbnb-Gesetz genannt wird, wurde am 19. März 2026 vom Althingi verabschiedet und ist bereits in Kraft getreten.
Hintergrund: wachsender Druck durch Tourismus
Die Reform ist eine Reaktion auf den anhaltenden Boom im Tourismus und die zunehmende Verknappung von Wohnraum, insbesondere in städtischen Gebieten. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Kurzzeitvermietungen stark gestiegen – ein erheblicher Teil davon ohne Registrierung oder erforderliche Genehmigung.
Die Regierung sieht darin einen zentralen Treiber für steigende Mieten und ein sinkendes Angebot an langfristig verfügbarem Wohnraum.
Neue Einschränkungen für private Vermietung
Künftig wird die private Kurzzeitvermietung klarer begrenzt. Sie ist im Wesentlichen nur noch am Hauptwohnsitz einer Person oder zusätzliche Immobilien wie etwa Ferienhäuser oder Häuser in ländlichen Regionen erlaubt, sofern diese außerhalb städtischer Gebiete liegen. Die bereits bestehende Regel, wonach Privatpersonen ihre Unterkunft maximal 90 Tage pro Jahr vermieten dürfen, bleibt bestehen und wird durch das neue Gesetz nicht verändert.
Damit soll verhindert werden, dass Wohnungen in Städten gezielt für touristische Vermietung genutzt und dem regulären Wohnungsmarkt entzogen werden. Gleichzeitig orientiert sich die Regelung stärker an der ursprünglichen Idee der Sharing Economy.
Befristete Genehmigungen in Städten
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Betriebsgenehmigungen für Beherbergung in Wohngebäuden innerhalb städtischer Gebiete. Diese werden künftig nicht mehr unbegrenzt erteilt, sondern sind auf jeweils fünf Jahre befristet.
Nach Ablauf dieser Frist müssen Betreiber eine neue Genehmigung beantragen, wenn sie ihre Tätigkeit fortsetzen wollen. Ziel ist es, die Kontrolle zu verbessern und sicherzustellen, dass aktuelle Anforderungen – etwa im Bereich Brandschutz und Nutzungsvorgaben – regelmäßig überprüft werden.
Mehr Kontrolle durch Datenaustausch
Das Gesetz stärkt außerdem die Aufsichtsmöglichkeiten der Behörden. Der Bezirkskommissar erhält das Recht, in konkreten Verdachtsfällen Informationen von der Steuerbehörde anzufordern.
Dazu gehören auch Daten aus Steuererklärungen, sofern sie direkt mit der Überwachung von Kurzzeitvermietungen zusammenhängen. Der Datenaustausch ist jedoch ausdrücklich auf Einzelfälle mit begründetem Verdacht beschränkt.
Übergangsregelung bis 2032
Für bestehende Betriebsgenehmigungen gilt eine Übergangsregelung. Alle Genehmigungen, die am 1. April 2026 gültig sind, bleiben bis spätestens 1. Januar 2032 bestehen, sofern sie nicht vorher widerrufen oder ausgesetzt werden. Spätestens danach müssen Betreiber eine neue Genehmigung nach den aktualisierten gesetzlichen Vorgaben beantragen.
Mit dem Beschluss setzt Island ein klares Signal: Der Staat greift stärker in den Markt für Kurzzeitvermietungen ein, um den Wohnungsmarkt zu stabilisieren und illegale Angebote zurückzudrängen. Gleichzeitig soll für fairere Wettbewerbsbedingungen im Tourismussektor gesorgt werden, da registrierte Anbieter bislang oft gegenüber nicht genehmigten Vermietern benachteiligt waren.
In den kommenden Jahren dürfte die Zahl illegaler Kurzzeitvermietungen sinken. Gleichzeitig könnte mehr Wohnraum für langfristige Vermietung oder Verkauf verfügbar werden, was sich dämpfend auf die Mietpreise auswirken könnte.
Titelbild: Stadtgebiet Reykjavik aus dem Hubschrauber / Mirjam Lassak
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