Die isländische Naturschutzbehörde hat mitgeteilt, dass sie ihre Regeln für den Einsatz von Drohnen in zahlreichen Schutzgebieten des Landes deutlich verschärft. Hintergrund sind die stark gestiegene Nutzung, zunehmende Störungen von Natur und Besuchern sowie mehrere Zwischenfälle mit unbemannten Luftfahrzeugen in sensiblen Gebieten.
Die neue Verwaltungspraxis ist am 17. Mai 2026 in Kraft getreten.
Künftig werden in vielen Schutzgebieten nur noch in Ausnahmefällen Genehmigungen für folgende Drohnenflüge erteilt:
- Forschung
- Monitoring und Überwachung
- Bauarbeiten
- Filmprojekte (z. B. Film-, TV-, Werbe- oder Nachrichtenproduktionen)
- genehmigungspflichtige Veranstaltungen
Private Freizeitflüge sind dort praktisch ausgeschlossen. Alle Anträge müssen über island.is eingereicht werden. Für andere Zwecke werden keine Genehmigungen mehr ausgestellt.
Folgende Gebiete fallen unter die neuen, besonders strengen Regelungen
- Akurey
- Drangar
- Dyrhólaey
- Geysir
- Gjáin in Þjórsárdalur
- Goðafoss
- Gullfoss
- Háifoss und Granni in Þjórsárdalur
- Hjálparfoss in Þjórsárdalur
- Látrabjarg
- Schutzgebiete am Mývatn und der Laxá
- Skógafoss
- Skútustaðagígar
- Stórurð
- Strandgebiet bei Stapi und Hellnar
Saisonale Einschränkungen wegen Vogelschutz
Zusätzlich gelten in mehreren weiteren Schutzgebieten vom 1. Mai bis 15. September besonders strenge Einschränkungen zum Schutz von Vogelarten und empfindlicher Natur. Auch dort werden Genehmigungen nur noch für Forschung, Überwachung, Bauarbeiten, Filmproduktionen oder genehmigte Veranstaltungen erteilt.
Betroffen sind:
- Blikastaðarkró-Leiruvogur
- Dynjandi
- Flatey
- Grótta
- Hornstrandir
- Hólmanes
- Ingólfshöfði
- Lundey
- Nationalpark Snæfellsjökull
- Þjórsárver
Außerhalb dieses Zeitraums können Genehmigungen weiterhin über island.is beantragt werden.
Fjallabak: Noch strengere Regeln im Hochland
Für das Naturreservat Fjallabak gelten nochmals gesonderte Vorschriften. Dort werden Drohnengenehmigungen zwischen dem 15. Juni und dem 15. September ausschließlich für Forschung, Überwachung, Bauarbeiten, Filmprojekte oder genehmigte Veranstaltungen erteilt. Genehmigungen für Freizeitflüge mit Drohnen werden nicht erteilt und sind damit ausgeschlossen.
Wer mit einer Drohne nach Island reist, sollte sich vor jeder Nutzung genau über die geltenden Regeln im jeweiligen Gebiet informieren. Auf der Webseite der Naturschutzbehörde gibt es weitere Informationen.
Anmerkung der Redaktion
Der Schutz sensibler Naturgebiete und von Brutvögeln ist ohne Frage wichtig und notwendig. Gleichzeitig treffen die neuen Regelungen auch viele einheimische Fotografen, die seit Jahren verantwortungsvoll arbeiten, Genehmigungen beantragen und Islands Natur professionell dokumentieren. Für diese kommt die neue Praxis in bestimmten Schutzgebieten faktisch einem beruflichen Arbeitsverbot gleich, da Genehmigungen künftig kaum noch erteilt werden. Kritisiert wird daher vor allem, dass nun auch jene massiv eingeschränkt werden, die sich bislang an sämtliche Vorgaben gehalten haben.
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