Die isländische Sozial- und Wohnungsministerin Inga Sæland hat angekündigt, das Arbeitslosenversicherungssystem umfassend zu reformieren. Ziel ist es, Betroffene früher als bisher zu erreichen und die Erwerbstätigkeit insbesondere von Langzeitarbeitslosen zu fördern.
Derzeit liegt die maximale Bezugsdauer von Arbeitslosengeld in Island bei 30 Monaten – länger als in jedem anderen nordischen Land. Künftig soll sie auf 18 Monate reduziert werden. Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wurde bereits auf dem Konsultationsportal der Regierung veröffentlicht.
Frühzeitiges Eingreifen entscheidend
Laut Sæland zeigt die Erfahrung, dass ein langer Ausschluss vom Arbeitsmarkt die Rückkehrchancen deutlich verringert. „Inaktivität ist eines der schlimmsten Dinge für das psychische Wohlbefinden. Es ist nicht zu rechtfertigen, Menschen in einer solchen Falle der Untätigkeit gefangen zu halten“, so die Ministerin in einer Pressemitteilung.
Begleitend zur Verkürzung sollen verstärkte Maßnahmen eingeführt werden, um Langzeitarbeitslose gezielt beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Manche Gruppen sollen künftig zudem Leistungen erhalten, die besser zu ihrer jeweiligen Lebenssituation passen – etwa im Bereich der Sozial- oder Krankenversicherung.
Gesellschaftliches und gesundheitliches Problem
Nach Angaben des Statistikamtes und der Arbeitsdirektion waren im Januar 55 Prozent jener Personen, die 2023 und 2024 die Arbeitslosenversicherung voll ausgeschöpft hatten, wieder erwerbstätig. Gleichzeitig erhielten fast 13 Prozent Sozial- oder Krankenversicherungsleistungen, weitere 9 Prozent finanzielle Unterstützung von Gemeinden.
Sæland betonte, dass eine zu lange Arbeitslosigkeit nicht nur die Rückkehr in den Arbeitsmarkt gefährde, sondern auch ein gesundheitliches Risiko darstelle. „Ich möchte verhindern, dass Menschen vorschnell eine Erwerbsunfähigkeitsbescheinigung erhalten, nur weil sie zu lange inaktiv waren“, sagte sie.
Anpassung an nordische Standards
Ein Vergleich zeigt, dass Island mit seiner bisherigen Regelung deutlich über den nordischen Standards liegt. In den meisten Ländern ist die Bezugsdauer kürzer.
Parallel dazu sollen auch die Mindestanforderungen für den Bezug verschärft werden: Künftig müssten Arbeitssuchende mindestens zwölf Monate auf dem isländischen Arbeitsmarkt tätig gewesen sein, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Bisher genügten drei Monate.
Einsparungen für den Staat
Die geplanten Änderungen könnten die jährlichen Ausgaben für Arbeitslosenunterstützung um rund 6 Milliarden ISK reduzieren. Da die Kürzung nur für neue Fälle gilt, werden die Einsparungen allerdings erst mittelfristig spürbar.
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