Die Finanzaufsichtsbehörde der isländischen Zentralbank ist der Ansicht, dass es einige Mängel im Rahmen und in der Aufsicht der Íslandsbanki in Bezug auf die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gegeben hat, zu deren Durchsetzung die Bank gesetzlich verpflichtet ist. Die Íslandsbanki hat keine Einwände gegen die Feststellungen der Finanzaufsichtsbehörde erhoben, es ist jedoch wahrscheinlich, dass der Fall mit einer Einigung über einen Vergleich und eine Geldbuße enden wird.
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