„Entscheidungen über Termine liegen im allgemeinen Verfahren im Ministerium und werden zu gegebener Zeit geprüft und dann eine Entscheidung getroffen.“ „Im Moment ist nichts bekannt“, sagt Justizminister Guðrún Hafsteinsdóttir in einem Interview mit Morgunblaðið auf die Frage, ob es möglich sei, die Stellen des nationalen Polizeichefs und des Polizeichefs im Hauptstadtgebiet für Bewerbungen auszuschreiben, wenn die Ernennungsfrist dafür abgelaufen sei Die Stelle endet nächstes Jahr.
Gemäß Artikel 23 des Gesetzes über die Rechte und Pflichten der Staatsbediensteten werden Beamte auf Zeit für jeweils fünf Jahre ernannt, wobei dem betreffenden Beamten mindestens sechs Monate vor Ablauf seiner Amtszeit mitzuteilen ist, ob Die Stelle wird zur Bewerbung als vakant ausgeschrieben. Geschieht dies nicht, verlängert sich die Amtszeit automatisch um weitere fünf Jahre, sofern er nicht früher in den Ruhestand treten möchte.
Weitere Informationen finden Sie heute im Morgunblaðin.
