Das Landesgericht hat eine achtjährige Haftstrafe für Heiðar Erni Vilhjálmsson wegen massiver häuslicher Gewalt gegen seine Frau, einschließlich Vergewaltigung, und Missbrauch einer höheren Stellung ihr gegenüber bestätigt.
Das Bezirksgericht Reykjaness hatte ihn zuvor in 13 Anklagepunkten verurteilt, doch das Landesgericht sprach den Mann aus Mangel an Beweisen in sieben Anklagepunkten frei. Dennoch wird die zu Hause im Bezirk verhängte Strafe nicht aufgehoben.
„Obwohl der Angeklagte hier von sieben Anklagepunkten freigesprochen wird, ist er wegen der schwersten Verbrechen, die ihm zur Last gelegt werden, verurteilt. „Die Straftaten, für die er verurteilt wurde, sind vielfältig und schwerwiegend“, heißt es im Urteil des Landesgerichts.
Die Frau wandte viel Gewalt an
Heiðar wird wegen eines gewalttätigen und langwierigen Angriffs auf die Frau verurteilt, bei dem sie viel Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt, ausgesetzt war, weitreichende und schwere Verletzungen erlitt und gestorben wäre, wenn sie nicht von einem Arzt behandelt worden wäre.
Zu den weiteren Straftaten, für die er verurteilt wurde, gehörte auch ein brutaler Angriff, bei dem der Angeklagte die wehrlose Frau in ihrem Haus angriff, sie körperlich misshandelte und vergewaltigte, wobei ihr unter anderem das Atmen erschwert wurde.
Er wird außerdem wegen wiederholter körperlicher Übergriffe auf seine Frau in ihrem Zuhause sowie wegen jahrelanger seelischer Misshandlung verurteilt, wobei sie immer wieder beleidigt und beschimpft und unter anderem mit dem Tod bedroht wurde.
Lebte in einem Zustand der Bedrohung
„Es versteht sich von selbst, dass das Opfer während der Zeit des Zusammenlebens in einem ernsthaften Zustand der Bedrohung und Angst, des Leidens und der Unterdrückung lebte, da der Angeklagte seine überlegene Stellung ihr gegenüber eklatant missbrauchte und sie wiederholt mit den damit verbundenen negativen Auswirkungen auf ihre Gesundheit misshandelte. Wohlbefinden und Wohlbefinden. „Der Angeklagte hat keinen Anspruch auf Entschädigung“, heißt es im Urteil des Landesgerichts.
Die Gerichtskosten bleiben davon unberührt und er wird zur Zahlung von drei Vierteln der Berufungskosten bzw. 3.876.396 ISK verurteilt. Er muss der Frau 6 Millionen ISK zahlen.
