Der Oberste Gerichtshof hat zugestimmt, den Fall Rikisutvarpin ehf., Bali ehf. anzuhören. und Geysis-Fjárfestingafélag ehf. aufgrund von Schäden, die die Unternehmen ihrer Ansicht nach durch die Deckung der Vogelfarm Brúnegg ehf durch die Organisation erlitten haben. im Rampenlicht.
Das nationale Gericht sprach den norwegischen Rundfunk von den gerichtlichen Ansprüchen der Unternehmen frei, bestätigte jedoch die Haftung der schwedischen Lebensmittelbehörde für Schadensersatz.
Spotlight diskutierte die Aktivitäten von Brúneggja ehf. und das Unternehmen ging kurz nach der Überprüfung bankrott. Die Wilja-Unternehmen geben an, durch die Berichterstattung des Nationalradios Verluste erlitten zu haben, waren aber dessen Eigentümer.
Der Oberste Gerichtshof bestätigte, dass er den Fall unter anderem deshalb anhören wird, weil das Urteil einen Präzedenzfall für die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Medien schaffen kann.
