„Leider hat sich das Problem verzögert, aber die Arbeiten daran sind weit fortgeschritten und die Priorität des Ministeriums besteht darin, bald nach dem Sommer abgeschlossen zu werden“, heißt es in der schriftlichen Antwort des Ministeriums für Infrastruktur an mbl.is auf die Frage, warum die Verpflichtungen zur Einrichtung eines formellen Formulars bestehen Regelungen zur Gewährleistung der Zusammenarbeit relevanter öffentlicher Stellen, die an der Untersuchung von Flugunfällen und schweren Zwischenfällen im Luftverkehr beteiligt sind.
Im Mai 2022 gab die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) eine mit Gründen versehene Stellungnahme ab, in der sie zu dem Schluss kam, dass die isländische Regierung ihren Verpflichtungen gemäß nicht nachgekommen sei Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, in denen die oben genannte Vereinbarung nicht getroffen wurde.
Hat die ESA beschlossen, den Fall an den EFTA-Gerichtshof zu verweisen?
Letztes Jahr gab es einen Entwurf
In der Antwort des Ministeriums für Infrastruktur heißt es, dass im Anschluss an die Stellungnahme der ESA mit der Ausarbeitung einer Vereinbarung über die Zusammenarbeit der an der Unfallstelle und an der Untersuchung solcher Fälle beteiligten Parteien begonnen wurde.
„An der Arbeit an der Vereinbarung waren neben dem Ministerium für Infrastruktur auch der Ausschuss für Verkehrsunfalluntersuchungen, der Landespolizeikommissar, die Staatsanwaltschaft und das Verkehrsamt beteiligt“, heißt es in der Antwort des Ministeriums für Infrastruktur.
Weiter heißt es, der Vertragsentwurf sei im Oktober 2023 vorgelegt worden und man sei davon ausgegangen, dass die Angelegenheit noch in diesem Jahr abgeschlossen sein werde. Es kam jedoch zu Verzögerungen bei der Angelegenheit und die Fertigstellung wird stattdessen nach dem Sommer erfolgen.
