Die Reykjanes Vulkanschutzmaßnahmen haben in den vergangenen zwei Jahren enorme Kosten verursacht – nun will das isländische Finanzministerium klären, wer dafür aufkommen soll. Nach den groß angelegten Arbeiten zur Sicherung von Grindavík und Svartsengi wird geprüft, ob Unternehmen wie die Blaue Lagune oder HS Orka, deren Anlagen unmittelbar von den Schutzmaßnahmen profitiert haben, sich an den milliardenschweren Kosten beteiligen müssen.
Wie aus einer Pressemitteilung des Kabinetts hervorgeht, hat Finanzminister Daði Már Kristófersson das Bezirksgericht Reykjanes beauftragt, unabhängige Gutachter einzusetzen. Diese sollen bewerten, welche Ausgaben dem Staatshaushalt durch die Maßnahmen zur Verringerung oder Verhinderung von Vulkanschäden in den Jahren 2023 und 2024 entstanden sind.
Welche Reykjanes Vulkanschutzmaßnahmen ergriffen wurden – und warum sie über 11 Milliarden ISK kosteten
Zu den zentralen Reykjanes Vulkanschutzmaßnahmen gehörten der Bau massiver Erd- und Lavaschutzmauern rund um Grindavík und Svartsengi, um Lavaströme umzuleiten und bewohnte Gebiete sowie kritische Infrastruktur zu schützen. Außerdem wurde an mehreren Stellen Lava aktiv gekühlt – unter anderem nördlich der Blauen Lagune –, um das Übergreifen auf die Dämme zu verhindern.
Zudem wurden Heizungsrohre, Warmwasserleitungen und Stromverbindungen verstärkt oder verlegt, um die Energieversorgung auch im Falle neuer Ausbrüche aufrechtzuerhalten. Diese Arbeiten schützten nicht nur die Bewohner der Region, sondern auch zentrale Energie- und Tourismusanlagen, darunter das Geothermalkraftwerk Svartsengi und die weltberühmte Blaue Lagune.
Die Gesamtkosten dieser Arbeiten werden derzeit auf mehr als 11 Milliarden ISK (rund 73 Millionen Euro) geschätzt. Das Finanzministerium argumentiert, dass jene Akteure, deren Eigentum durch diese staatlichen Eingriffe bewahrt wurde, möglicherweise einen Teil der Kosten tragen sollten.
Wer von den Reykjanes Vulkanschutzmaßnahmen profitierte – und welche Konsequenzen nun drohen
Von den Schutzmaßnahmen profitierten insbesondere Unternehmen mit direkter wirtschaftlicher Tätigkeit im Gefahrengebiet. Dazu zählen HS Orka hf. und HS Veitur hf., die für die Strom- und Wärmeversorgung auf der Halbinsel verantwortlich sind, sowie Bláa Lónsinn Ísland ehf. (Blaue Lagune) und mehrere Tochtergesellschaften. Ihre Vermögenswerte – Kraftwerke, Versorgungsnetze und touristische Einrichtungen – konnten durch die errichteten Schutzwälle und die Kühlung der Lava erhalten werden.
Das Finanzministerium sieht darüber hinaus mögliche Ansprüche gegenüber der Isländischen Naturkatastrophenversicherung (NTÍ), die viele Immobilien und Anlagen in Grindavík und Svartsengi versichert hat.
Die gerichtlich bestellten Gutachter sollen nun unabhängig bewerten, welche Maßnahmen in welchem Umfang zur Schadensbegrenzung beitrugen und welche Werte dadurch konkret gesichert wurden. Erst nach Vorlage dieser Ergebnisse will das Ministerium entscheiden, ob Klagen oder Kostenbeteiligungen gegenüber den betroffenen Unternehmen eingeleitet werden.
Titelfoto: Arbeiten an der neuen Pipeline in Svartsengi im Februar 2023 / © Mirjam Lassak