Die vorgeschlagene Besteuerung von Streaming-Unternehmen in Form eines „Kulturbeitrags“ hat keine Auswirkungen auf die isländischen Streaming-Unternehmen Stöð 2+ und Sjónvarpi Símans premium. Der Geschäftsführer von Sýnar begrüßt den Gesetzentwurf, das Unternehmen wird jedoch eine Stellungnahme abgeben.
„Wir prüfen den Gesetzentwurf noch, aber insgesamt begrüßen wir ihn und er steht voll und ganz im Einklang mit unserem Fokus, gleiche Wettbewerbsbedingungen mit ausländischen Streaming-Anbietern anzustreben“, sagt Herdís Dröfn Fjeldsted in einem Interview mit mbl.is.
Lilja Dögg Alfreðsdóttir, Ministerin für Kultur und Handel, hat im Konsultationsportal einen Gesetzesentwurf vorgelegt, nach dem in- und ausländische Streaming-Anbieter verpflichtet werden, 5 % ihrer Abonnementeinnahmen direkt in die Produktion inländischer Audio- und Videoinhalte zu investieren.
Tun die Streaming-Anbieter dies nicht, sind sie verpflichtet, pro Jahr einen Beitrag an den Filmfonds in Höhe von maximal 5 % der Abonnementeinnahmen aus der Tätigkeit der Anbieter in Island zu zahlen.
Die isländischen Streaming-Anbieter investieren deutlich über 5 %
Orri Hauksson, CEO von Síman, sagte heute in einem Interview mit mbl.is, dass die Steuer nicht auf die Prämie von Sjónvarp Síman anwendbar sei, da ihre Investitionen in die inländische Produktion weit über 5 % der Abonnementeinnahmen hinausgehen.
Herdís Dröfn sagt, dass dasselbe bei Stöð 2+ passiert.
„Wir investieren bereits weit über diese 5 % der Abonnementeinnahmen“, sagt Herdís auf Nachfrage und fügt hinzu, dass alle Inhalte von Stöðvar 2+ synchronisiert und untertitelt seien.
Sie möchten ein Stipendium der Filmförderung beantragen
Nach der aktuellen Regelung ist es nicht möglich, für eine eigene Produktion einen Zuschuss beim Filmfonds zu beantragen, wenn die Inhalte für den eigenen Fernsehsender bestimmt sind, wie zum Beispiel bei Stöð 2+.
„Wir werden jedoch eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abgeben, da es uns besonders wichtig ist, dass wir für die nationale Programmgestaltung Zuschüsse für eigene Produktionen im Filmfonds beantragen können.“ Das ist uns bisher nicht gelungen, da wir einen eigenen Fernsehsender betreiben“, sagt sie.
Sie sagt, dass der Wortlaut des Gesetzentwurfs zu den Zuschüssen aus dem Filmfonds korrigiert werden müsse und dass sich Sýnars Prüfung daher unter anderem darauf konzentrieren werde.