Medienvertreter, die im Gelände zu den Ausbruchsstationen in Geldingaðal fahren möchten, müssen:
- Reichen Sie für jede Reise einen Antrag auf Genehmigung beim Umweltamt ein
- Warten auf die schriftliche Antwort der Umweltbehörde auf den Antrag
- Sie können die Vollmacht vor Ort vorlegen
Bewerbungen werden noch am selben Tag bearbeitet. Sie werden während der Öffnungszeiten der Einrichtung entgegengenommen.
Gemäß den Bestimmungen von Artikel 31 Gesetz Nr. Gemäß der Naturschutzverordnung Nr. 60/2013 ist das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen im Gelände, einschließlich Wegen und Wegen, verboten.
Es ist jedoch zulässig, gem Absatz 2 wenn das Führen von Kraftfahrzeugen im Gelände erforderlich ist, beispielsweise für Rettungseinsätze, Polizeieinsätze, Krankentransporte, Forschungs- und Vermessungsarbeiten, sofern die betreffenden Arbeiten nicht auf andere Weise erledigt werden können.
Auf der Grundlage von Absatz 2 Artikel 31 Naturschutzgesetz Nr. 60/2013 kann das Umweltamt den Medien eine vorübergehende Genehmigung erteilt, vgl. 13. tl. Absatz 1 Artikel 2 Mediengesetz Nr. 38/2011, für Geländefahrten zu den Brunnen bei Litla Hrútur entlang Merardalaleið zum Filmen, solange es nicht möglich ist, die betreffende Arbeit auf andere Weise auszuführen.
Fahrzeuge müssen mindestens 38 Zoll Reifen haben.
Die Medien müssen die Erlaubnis mit dem untenstehenden Formular beantragen. Lassen Sie vom Umweltamt antworten, ob die Reisegenehmigung erteilt wurde.
Das Umweltamt weist erneut darauf hin, dass den Anweisungen der Polizei und Rettungskräfte vor Ort in jeder Hinsicht Folge zu leisten ist.
Diese Entscheidung gilt bis zum 19. Juli 2023 und es wird dann neu bewertet, auch wenn sich die Bedingungen in dem Gebiet vor diesem Zeitpunkt ändern.
