Es war nicht möglich, den geprüften Jahresabschluss auf der Jahresversammlung des Journalistenverbandes der Inseln vorzulegen, da der Wirtschaftsprüfer des Unternehmens jahrelang die Unterzeichnung verweigerte.
Daher ist es erforderlich, nach Abschluss der Jahresabschlussprüfung einen weiteren Wirtschaftsprüfer zu Rate zu ziehen und eine Folgebesprechung einzuberufen.
Dies wurde bei einem Treffen des isländischen Journalistenverbandes bekannt gegeben, bei dem die Finanzen des Unternehmens besprochen wurden.
In Ankündigung auf der Website des Journalistenverbandes Zu dem Fall heißt es, dass alle Buchhaltungsunterlagen im Februar an den Wirtschaftsprüfer gegangen seien, damit an der Prüfung des Jahresabschlusses gearbeitet werden könne.
Nach Verfahren und internem Audit gefragt
Ein Entwurf des geprüften Jahresabschlusses sei bei der Geschäftsstelle eingegangen, und im Nachgang heißt es, der Vorsitzende habe dem Prüfer Fragen zu Prüfungsverfahren, insbesondere zur Innenrevision, geschickt, da bei der Geschäftsstelle keine Fragen zu Stichproben aus Transaktionen eingegangen seien , und der Abschlussprüfer hatte keine Stellungnahme zum Jahresabschluss abgegeben.
Der Wirtschaftsprüfer des Unternehmens verzichtete hingegen darauf, Fragen zu beantworten, soll aber für den 8. April ein Treffen mit dem Vorstandsvorsitzenden und dem Sekretär des Unternehmens einberufen haben.
Bei dieser Sitzung gab der Wirtschaftsprüfer bekannt, dass er den Jahresabschluss des Unternehmens nicht unterzeichnen werde.
Krankmeldung gemeldet
„Er begründete dies damit, dass das Reputationsrisiko der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Zusammenhang mit der Diskussion über die Finanzen des Unternehmens und der unabhängigen Prüfung der Finanzen, von der er in den Medien gelesen hatte, erhöht sei.“ „Der Vorsitzende verlangte, die Erläuterungen schriftlich zu erhalten, doch der Wirtschaftsprüfer kam dem nicht nach und teilte daraufhin mit, dass er krankgeschrieben sei“, heißt es in der Mitteilung des Unternehmens.