Die isländische Lebensmittel- und Veterinärbehörde meldet den Nachweis des hochpathogenen Vogelgrippevirus H5N1 bei Wildvögeln im Hauptstadtgebiet. Proben bestätigten die Infektion bei mehreren verendeten Tieren.
Nachweise in Reykjavík und Kópavogur
Auslöser der Untersuchungen waren Meldungen über Vogelsterben im Raum der Hauptstadt. Eine Stockente wurde am Stadtteich Tjörnin in Reykjavík gefunden, ein Schwan in Ögurhvarf in Kópavogur. Das Pathologische Labor der Universität Island in Keldur bestätigte die Infektion mit dem Vogelgrippevirus H5N1.
Erstmals seit 2023 wieder H5N1 in Island
Der nun nachgewiesene Virusstamm wurde zuletzt im Juli 2023 in Island festgestellt. Seitdem war ausschließlich der ebenfalls hochpathogene Stamm H5N5 im Umlauf. Der Ursprung der aktuellen Infektion ist noch unklar. Möglich ist eine Einschleppung durch Zugvögel oder ein bereits im vergangenen Herbst erfolgter, bislang unentdeckter Eintrag.
Genetische Analysen laufen derzeit und sollen klären, ob das Virus europäischen oder nordamerikanischen Ursprungs ist. Hinweise auf eine erhöhte Sterblichkeit von Wildvögeln im Südwesten Islands oder anderen Regionen liegen aktuell nicht vor.
Rückblick auf den H5N5-Ausbruch
Die Vogelgrippevariante H5N5 wurde im Herbst 2025 vereinzelt bei Wildvögeln im ganzen Land nachgewiesen. Die Fallzahlen gingen jedoch deutlich zurück. Seit November 2025 wurde das Virus nicht mehr festgestellt.
Auch einzelne Säugetiere wie Füchse, Nerze und Katzen waren betroffen. Die letzten bestätigten Fälle stammen aus Oktober 2025, als bei drei Füchsen eine Infektion mit H5N5 festgestellt wurde.
Warnstufe bleibt unverändert
Die Warnstufe für die Vogelgrippe befindet sich seit dem Herbst auf einem unsicheren Niveau und bleibt vorerst bestehen. Eine weitere Verschärfung wurde bislang nicht beschlossen.
Empfehlungen für Geflügelhalter
Die isländische Lebensmittel- und Veterinärbehörde appelliert an Geflügelhalter, strenge Infektionsschutzmaßnahmen einzuhalten, um Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Halter werden aufgefordert, ihre Bestände genau zu beobachten und Krankheitsanzeichen oder ungewöhnliche Todesfälle umgehend zu melden.
Meldung toter oder kranker Wildtiere
Die Bevölkerung wird gebeten, kranke oder tote Wildvögel und Wildtiere zu melden. Dies ist über den Bereich „Vorschläge und Anfragen“ auf der Startseite von mast.is möglich. Der Fundort sollte möglichst genau angegeben werden, idealerweise mit Koordinaten und Foto.
Grundsätzlich sollten Kadaver von Wildvögeln nicht berührt werden. Ist eine Entfernung notwendig, etwa in Wohngebieten, sind Schutzmaßnahmen einzuhalten. Dazu zählen Einweghandschuhe, Schutzbrille und virenfreie Masken. Der Kadaver ist doppelt zu verpacken und gemäß den Anweisungen der Behörde im Restmüll zu entsorgen.
Geringes Risiko für den Menschen
Die derzeit in Europa verbreiteten Vogelgrippeviren infizieren Menschen in der Regel nicht. Dies gilt auch für die in Island nachgewiesenen Stämme H5N1 und H5N5. Vereinzelt kam es im Ausland zu Infektionen bei Personen mit engem, ungeschütztem Kontakt zu erkrankten Vögeln.
Das Übertragungsrisiko auf den Menschen gilt als sehr gering, kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Beim Umgang mit kranken oder toten Vögeln sollten daher stets Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden.
Weitere Informationen stellt die isländische Lebensmittel- und Veterinärbehörde auf ihrer Informationsseite zur Vogelgrippe bereit.
Titelbild: Schwäne und Enten am Tjörnin in Reykjavik / Mirjam Lassak
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