In den letzten vier Jahren wurden bei den Zollbehörden lediglich 12 Fälle registriert, in denen dem Rechteinhaber eine Verletzung von geistigen Eigentumsrechten bei Produktlieferungen in dieses Land gemeldet wurde.
Diese Lieferungen kamen unter anderem aus China, Malaysia und den Philippinen. Die Lieferungen aus chinesischen Online-Shops haben in den letzten Jahren stark zugenommen und viele gestohlene Designs werden dort verkauft.
Kleinere Sendungen kommen durch
Letzte Woche berichtete Morgunblaðið über den neuen Online-Shopping-Riesen Temu, der unter anderem Imitationen isländischen Designs, dänische Möbel und Legosteine verkauft.
Eine Ausnahmeklausel im Zollrecht ermöglicht es Privatpersonen, solche Waren auch in kleinen Mengen zu bestellen, ohne dass sie sich über Eingriffe der Zollbehörden Sorgen machen müssen.
Weitere Berichterstattung kann heute im Morgunblaðin nachgelesen werden.