07. März 2023 | 14:35
Änderung der Betriebsgenehmigung der Asphaltierstation Höfða, Hafnarfjörður
Die Umweltbehörde hat beschlossen, die Betriebsgenehmigung des Asphaltwerks Höfða in Álhellu 34 in Hafnarfjörður zu ändern. Die Änderung besteht darin, dass auf einen Ölabscheider im Spritzbereich von LKW-Plattformen verzichtet werden kann, solange wasserlösliche Beschichtungsstoffe verwendet werden.
Zwischen dem 13. Januar und dem 13. Februar 2023 wurde ein Vorschlag für eine geänderte Arbeitserlaubnis ausgeschrieben, wo Kommentare dazu abgegeben werden konnten. Während des Anzeigenzeitraums gingen keine Bewertungen ein.
Der Arbeitserlaubnis ist ein Bericht beigefügt, in dem die Entscheidung des Umweltamtes über die Änderung aufgeführt ist.
Gegen die Entscheidung der Umweltbehörde kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Entscheidung der Umweltbehörde beim Berufungsausschuss für Umwelt und natürliche Ressourcen Berufung eingelegt werden.
Zugehörige Dokumente
Aktualisierte Arbeitserlaubnis