Justizminister Jón Gunnarsson hat beschlossen, die Bezirksrichterin Ásgerði Ragnarsdóttir vom einschließlich 8. Mai 2023 bis einschließlich 28. Februar 2029 zur Richterin am Landsrét zu ernennen Benachrichtigung des Justizministeriums.
Ásgerður gehörte zu den vier Kandidaten für die Position. Vor einer Woche wurde bekannt gegeben, dass Ásgerður und Kjartan Bjarni Björgvinsson als die am besten qualifizierten für die Ernennung auf diese Position angesehen wurden.
Das Justizministerium gab am 10. Februar bekannt, dass der Richterposten am Nationalgericht aufgrund der sechsjährigen Beurlaubung des Richters am Gericht zur Ernennung frei sei.
Ásgerður Ragnarsdóttir schloss 2004 ihren Staatsdienst in Rechtswissenschaften und 2008 ihren Master in Rechtswissenschaften an der Cambridge University ab. Sie wurde 2005 vor dem Bezirksgericht und 2016 vor dem Obersten Gerichtshof zugelassen. Oberster Gerichtshof.
In den Jahren 2008-2018 war sie Rechtsanwältin in einer Anwaltskanzlei, deren Inhaberin sie 2012-2018 war. Anfang 2018 wurde sie zur Bezirksrichterin ernannt und übt dieses Amt seither aus.
Seit Herbst 2021 ist sie zudem Präsidentin des Sozialgerichts und war mehrfach als Beisitzerin im Landesgerichtshof bei der Erledigung von Einzelfällen vor diesem tätig. Sie hatte auch einen Sitz im Berufungsausschuss für Ausschreibungen 2013-2021, davon in den letzten zwei Jahren als Vorsitzende, und im Vorstand der Menschenrechtsstiftung der Universität von Island 2009-2017.
Seit 2009 lehrt sie nebenberuflich an der Juristischen Fakultät der Universität Island, auch in Gerichtsverfahren, und ist seit 2017 Lehrbeauftragte an der Fakultät. Gemeinsam mit anderen hat sie wissenschaftliche Veröffentlichungen im Bereich des Immobilienrechts verfasst und geschriebene wissenschaftliche Artikel zu juristischen Themen.