Ástráður Haraldsson, ernannter staatlicher Schlichter im Tarifstreit zwischen Efling und SA, gab heute Morgen auf einer Pressekonferenz bekannt, dass er sich entschlossen habe, einen neuen Schlichtungsvorschlag vorzulegen. Ástraður sagt, dass er mit SA und Eflinga eine Vereinbarung bezüglich der Behandlung des Vermittlungsvorschlags durch SA-Mitgliedsunternehmen und Eflinga-Mitglieder getroffen hat.
SA und Efling haben vereinbart, alle laufenden und angekündigten Arbeitsplätze ab heute Mittag bis zum Bekanntwerden des Abstimmungsergebnisses auszusetzen.
Ástraður sagt, der neue Vermittlungsvorschlag sei „in allen wesentlichen Punkten völlig identisch“ mit dem vorherigen Vermittlungsvorschlag. Es wird davon ausgegangen, dass die Gehaltserhöhungen der Efling-Mitglieder „absolut“ die gleichen sind wie für den SGS-Vertrag. Der Vorschlag geht auch von einer vollständigen Rückwirkung des Abkommens zurück bis zum 1. November 2022 aus.
„Eine Änderung ist in dem Vorschlag enthalten, dass es eine Änderung der Berufsbezeichnung für allgemeines Personal in Gaststätten und eine Änderung der Rangfolge in der Gehaltsgruppe gibt, was diese Personen betrifft. Aber ansonsten handelt es sich im Wesentlichen um die gleiche Vereinbarung, wie sie im SGS-Vertrag angenommen wurde.“
Die Abstimmung beginnt wie gewohnt um 12 am nächsten Freitag, 3. März, und endet um 10 Uhr Mittwoch, 8. März.
Der neue Schlichtungsvorschlag ersetzt laut Ástraðar den vom staatlichen Schlichter Aðalsteinn Leifsson am 27. Januar letzten Jahres vorgelegten.
„Natürlich war dies ein etwas schwieriger Streit und hat die Ausdauer der Parteien auf verschiedene Weise auf die Probe gestellt. Ich möchte ihnen besonders dafür danken, dass sie große Ausdauer gezeigt haben, um an der Lösung zu arbeiten“, sagt Ástráður.
„Es ist ihre Zustimmung zu verschiedenen Themen, die nicht direkt den Gegenstand des Vermittlungsvorschlags betreffen, die aber ihre verschiedenen Mitteilungen in Bezug auf dieses Lohnumfeld betreffen, die sie gestern endlich abschließen konnten, was die Voraussetzungen dafür sind, dass ich dazu in der Lage bin jetzt diesen Vermittlungsvorschlag machen.“