Oberster Gerichtshof verschärft Urteil in Fällen von Sexualdelikten
Der Oberste Gerichtshof Islands hat das Strafmaß für einen Mann, der wegen Sexualdelikten an zwei minderjährigen Mädchen verurteilt wurde, erheblich verschärft. Während das Bezirksgericht Reykjanes den Mann zunächst zu zwei Jahren Haft verurteilte, erhöhte der Oberste Gerichtshof die Strafe auf dreieinhalb Jahre Gefängnis.
Fall 1: Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens
Im ersten Fall wurde der Mann wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch eines 13-jährigen Mädchens angeklagt. Der Vorfall ereignete sich im Februar 2022, nachdem das Mädchen dem Mann über Snapchat eine Freundschaftsanfrage geschickt hatte. Der Mann lud das Mädchen in sein Haus nach Reykjavík ein, wo es zu sexuellen Handlungen kam.
Das Bezirksgericht kam zu dem Schluss, dass keine Vergewaltigung vorlag, da das Mädchen nicht durch Zwang zum Geschlechtsverkehr gebracht worden sei. Der Oberste Gerichtshof bewertete dies jedoch anders: Die Richter entschieden, dass der Mann seine überlegene Stellung ausgenutzt hatte, die sich aus dem Alters- und Reifeunterschied sowie der isolierten Situation des Mädchens ergab. Damit wurde er wegen Vergewaltigung verurteilt.
Fall 2: Belästigung der Tochter seiner Freundin
Im zweiten Fall wurde der Mann beschuldigt, die minderjährige Tochter seiner damaligen Freundin im Jahr 2022 wiederholt belästigt zu haben. Die Vorfälle ereigneten sich in ihrem gemeinsamen Haus und im Auto des Mannes. Er wurde beschuldigt, ihr mehrmals an die Brüste gefasst, versucht zu haben, ihre Genitalien zu berühren, und unangemessene Kommentare gemacht zu haben.
Das Bezirksgericht sprach den Mann in diesem Fall schuldig, und der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Entscheidung, wie VISIR mitteilt.
Deutliche Erhöhung des Strafmaßes
Der Oberste Gerichtshof hob die ursprüngliche Entscheidung des Bezirksgerichts auf und erhöhte die Haftstrafe auf dreieinhalb Jahre. Die Richter begründeten dies mit der Schwere der Taten und dem klaren Machtmissbrauch des Mannes in beiden Fällen.
