Das Bezirksgericht Reykjavík hat eine 23-jährige Frau, Aþena Sif Eidsdóttir, wegen schwerer Körperverletzung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Es wurde nicht angenommen, dass es sich um einen Mordversuch handelte.
Athena beanspruchte Notwehr, wurde ihr jedoch vorgeworfen, eine andere Frau angegriffen zu haben. Die Frau hatte Athena vorgeworfen, an ihrem Freund festzuhalten.
Athena soll ein Schmetterlingsmesser benutzt und dem Opfer fünfmal mit einem Messer in den Körper gestochen haben. Die Frau erlitt Verletzungen an der linken Schulter unterhalb des Schambeins, am rechten Oberschenkel, am rechten Oberarm, am linken Handrücken und am rechten Ringfinger.
Lehnte sich ins Auto
Vorfälle sollen sein, dass der Freund der Frau mit Athena in einem Auto saß, die ihn nach einer Party nach Hause brachte. Die angegriffene Frau soll von ihrem Freund gewusst und ihm Ehebruch vorgeworfen haben. Er verließ den Ort und betrat ein Wohnhaus. In der Fortsetzung richtete die Frau ihre Aufmerksamkeit auf Athene, während sie in einem Auto saß.
Die Frau stritt mit Athena und beschuldigte sie, mit ihrem Freund geschlafen zu haben. Athene lehnte das ab.
Athene saß in einem Auto. Die Frau lehnte sich an ihn und nach Ansicht des Gerichts war sie zu diesem Zeitpunkt verärgert. Es kam zu einer Schlägerei und Athene schnappte sich ein Messer und stach auf die Frau ein.
Das Gericht war der Ansicht, dass eine Verteidigung, die auf Athenas Selbstverteidigung aufgrund der Aggression der Frau beruht, nicht durch Argumente gestützt werden sollte. Es gab jedoch keinen Grund, sie wegen versuchten Mordes zu verurteilen.
Es müssen 4,6 Millionen ISK gezahlt werden
Die Polizei beschlagnahmte ein Messer, das auf dem Rücksitz des Autos gefunden wurde, in dem sich Athena befand. Es war ein sogenanntes Schmetterlingsmesser und auf jedem Teil des Griffs befanden sich Drachenbilder, die sich beim Zusammenklappen des Messers um die Klinge legten. Die Messerklinge selbst war 10 cm lang
Athena wurde daher zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, zusätzlich zur Zahlung von Anwalts- und Anwaltskosten in Höhe von rund 3,7 Millionen ISK.
Dann muss sie der Frau 900.000 ISK plus Zinsen zahlen. Insgesamt muss Athen daher mindestens 4,6 Millionen ISK zahlen.