Das Bezirksgericht Reykjavík kam zu dem Schluss, dass die Städtische Finanzbehörde eine weibliche Mitarbeiterin der Agentur aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert hatte, indem sie ihr ein deutlich niedrigeres Gehalt zahlte als den männlichen Mitarbeitern der Agentur.
Die Frau begann 2015 bei der Organisation zu arbeiten und war dort als Anwältin tätig. Der Anspruch der Frau auf die Organisation beruhte auf dem Gehaltsunterschied zwischen ihr und ihrem männlichen Kollegen und nicht auf sachlichen Gründen, da sie dieselben Aufgaben und ähnliche Aufgaben wahrgenommen hatte.
In dem Fall wurde festgestellt, dass das Monatsgehalt eines männlichen Mitarbeiters der Organisation im Durchschnitt 66 % höher war als das einer Frau, und im Zeitraum 2019–2022 belief sich die Gesamtdifferenz ihres Gehalts somit auf 16.307.862 ISK.
Das Amtsgericht stimmte der Frau voll und ganz zu
Das Inkassobüro wies diese Vorwürfe vollständig zurück und wollte klarstellen, dass der Gehaltsunterschied zwischen der Frau und dem Mann, auf den sie ihren Anspruch stützte, nicht rechtswidrig sei. Vielmehr begründete er dies damit, dass die Personen unterschiedliche Berufe innehatten und dass der Mann über eine wesentlich höhere Ausbildung und deutlich längere Berufserfahrung in der Organisation verfügte. Der Lohnunterschied wurde also durch andere Faktoren als das Geschlecht verursacht.
Das Landgericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die Personen innerhalb der Organisation ähnliche Positionen innehatten und die Frau daher aufgrund ihres Geschlechts ein geringeres Gehalt für gleichwertige Arbeit erhalten habe.
Das Inkassobüro der örtlichen Behörden wurde daher dazu verurteilt, der Frau 16.214.731 ISK zuzüglich Verzugszinsen sowie fast 2 Millionen Rechtskosten zu zahlen.