Bekanntgabe von Zollkontingenten für die Einfuhr von Agrarprodukten aus Norwegen und der Schweiz.
Unter Bezugnahme auf Artikel 65 B Agrarproduktegesetz Nr. 99/1993, mit nachfolgenden Änderungen und der Verordnung Nr. 338/2023 wird hiermit zur Beantragung von Zollkontingenten für die Einfuhr von Fleisch von Rindern sowie von Käse und Quark für den Zeitraum 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 ausgeschrieben.
Sei |
Zeitraum |
Produktmenge |
Ad-valorem-Pflichten |
Magntollur |
|
Zollaktenzeichen: |
kg |
% |
DKK/kg. |
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ex0210.xxxx |
Rindfleisch – Art. 0210: |
01.07.22-30.06.24 |
10.000 |
0 |
0 |
Fleisch von Rindern: |
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0210.2001 |
– Beinlaut |
0 |
0 |
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0210.2009 |
– Ansonsten |
0 |
0 |
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0406.xxxx |
Käse und Austern: |
01.07.22-30.06.24 |
15.000 |
0 |
0 |
Gehen Anträge für eine größere Importmenge als die Höhe des ausgeschriebenen Zollkontingents ein, müssen jeweils Angebote für Zollkontingente für die betreffende Produktposition eingeholt werden. Zuteilungen sind nicht übertragbar.
Das Antrags- und Bieterverfahren für die Zuteilung des Zollkontingents erfolgt elektronisch im Websystem tollkvoti.is. Die Neuregistrierung von Benutzern im Websystem erfolgt durch das Lebensmittelministerium. Wenn eine neue Benutzerregistrierung angefordert wird, wenden Sie sich unter 545-9700 oder an das Ministerium [email protected] Siehe das folgende zusätzliche Material bezüglich der Zuteilung von Zollkontingenten.
Bewerbungen werden um geöffnet tollkvoti.is; am Donnerstag, 13. April 2023, Anmeldungen müssen bis erfolgen 23.59, Mittwoch, 26. April 2023.
das Ministerium für Ernährung,
13. April 2023.