Werbung um Zollkontingent wegen der Einfuhr An Käse aus Norwegen
Mit Bezug auf Artikel 65 B Agrarproduktegesetz Nr. 99/1993, mit späteren Änderungen und zur Verordnung über die Zuteilung von Zollkontingenten für die Einfuhr von Käse aus Norwegen Nr. 1177/2023 werden hiermit Anträge auf Zollkontingente für die folgenden Importe von Streichkäse aus Norwegen und mit einem Ursprungszeugnis von dort für den Zeitraum ausgeschrieben
1. Januar – 31. Dezember 2024.
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Produkt |
Zeitraum |
Produktmenge |
Wertpflichten |
Massenzölle |
Betrachten Zoll-Aktenzeichen: |
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kg |
% |
ISK/kg |
0406.3000 |
Käse verteilen |
01.01.-31.12.24 |
13.000 |
0 |
0 |
Gehen Einfuhranträge für eine größere Menge als das ausgeschriebene Zollkontingent ein, werden Angebote für Zollkontingente für die entsprechende Produktposition eingeholt. Kontingente sind nicht übertragbar.
Das Antrags- und Ausschreibungsverfahren für die Zuteilung des Mautkontingents erfolgt elektronisch über das Websystem tollkwoti.is. Die Neuregistrierung der Benutzer im Websystem erfolgt durch das Lebensmittelministerium. Wenn eine neue Benutzerregistrierung beantragt wird, wenden Sie sich an das Landwirtschaftsamt unter 545-9700 oder unter oder unter [email protected]. Weitere Informationen finden Sie unter den Links Informationen zum Websystem Und Anweisungen.
Bewerbungen werden unter tollkwoti.is geöffnet; Dienstag, 14. November 2023. Bewerbungen müssen eingegangen sein Vor 23.59 Uhr, Dienstag, 21. November 2023.
das Ministerium für Ernährung, 14. November 2023.