Die Frau klagte über heftige Schläge beim Gehen auf dem Boden nach der Arbeit. Der Boden wurde gefräst, Heizungsrohre verlegt und der Boden im Dezember 2019 geschwommen. Die Frau sagte, dass nach der Inbetriebnahme des Wohnzimmers die Akustik sehr schlecht geworden sei und dass Gäste den Raum sogar verlassen hätten.
Bereits im Januar 2020 wies die Frau darauf hin, dass bestimmte Geräusche vom Boden kamen, wenn sie darauf ging. Ihr wurde gesagt, dass das Geräusch verschwinden würde, wenn sich der Bodenbelag auf dem Schwimmkörper befände, aber der Unternehmensvertreter kannte diese Geschichte nicht.
Die Frau beschwerte sich daraufhin im November 2020 bei der Firma über die Arbeiten und meinte, dass der Boden beim Betreten knarre. Im Dezember beantragte sie eine Entschädigung, doch das Unternehmen kam dieser Forderung nicht nach und am 23. Februar 2021 wurde ein gerichtlich bestellter Gutachter mit der Bewertung der Arbeiten beauftragt.
Gemessener Klang mit einem Schläger
Mit der Bewertung der Arbeit wurden drei Gutachter beauftragt. Bautechniker, Tontechniker und Maurermeister. Der erste glaubte, dass der Grund dafür, dass der Boden beim Betreten knarrt, darin liegt, dass auf dem Golfplatz eine 30 Millimeter dicke Dämmung verlegt wurde und darüber ein zu dünnes Floatrohr verlegt wurde. Es wurde eine Dicke von 37 Millimetern gemessen.
Dann dachte der Tontechniker, dass beim Begehen des Bodens ein anderes Geräusch zu hören sei. Das Geräusch war meist wie ein dumpfer Schlag, wenn die Stufe fest heruntergelassen wurde. Anschließend maß er mit einer speziellen Klopfmaschine sogenannte Trommelgeräusche im Boden. Der Maurermeister hielt die Konstruktion aus beruflicher Sicht des Maurers nicht für falsch.
Betrachten Sie sich selbst als hätten Sie die Frau vollständig erobert
Das Unternehmen hielt es für unbewiesen, dass der Boden defekt war, und gab an, die Frau vollständig eingestellt zu haben. Das Unternehmen habe seine Arbeit professionell und sicher ausgeführt, darüber hinaus habe der Kläger keine Stellenbeschreibung vorgelegt.
Das Unternehmen betrachtete die Behauptungen des Gutachters zu Schwimmerdicke, Bodendicke, Golfklang und Vergleich als unbewiesen. Dann hätte es der Frau angeboten, den Schaden am abgelösten Parkett und dessen Verlegung zu ersetzen, da dies nicht zu seiner Arbeit gehörte. Darüber gab es keine Einigung.
Die Frau sagte jedoch, dass sie keinen Grund habe, zu kritisieren oder zu hinterfragen, welche Methode für das Unternehmen die richtige sei und welche nicht. Sie beschwerte sich zweimal ohne Antwort.
Dann hätte ihr das Unternehmen unter anderem mitgeteilt, dass es eine Isolierung eingebaut habe, um ihren Auftrieb zu retten, ohne sie morgens unter sich zu tragen. Das Unternehmen behauptete außerdem, dass der Schwimmer oben auf den Rohren 40 bis 60 Millimeter groß sei, doch der Gutachter stellte fest, dass er 37 Millimeter gemessen hatte, also etwa die Hälfte zu dünn.
Die Richter trafen ein und betraten das Wort
Im Urteil des Landgerichts heißt es, der Richter sei zu Beginn der Hauptverhandlung vor Ort gewesen und habe vor Ort geprüft, ob ein solches Geräusch vom Boden des Wohnzimmers der Frau käme. Beim Gehen auf dem Boden verspürten die Richter eindeutig ein bestimmtes Geräusch, kein „Wimmern“, sondern ein übertriebenes Geräusch, das eher einem Aufprall oder einem Aufprall ähneln könnte, eher einem niederfrequenten Geräusch.
Im Urteil heißt es, dass die Maße des Schwimmers auf den Heizungsrohren nicht aufgehoben seien. Nach Aussage beider Gutachter vor Gericht liegt der Grund für das Geräusch darin, dass der Schwimmer oben auf den Heizungsrohren zu dünn ist. Eine dickere Einlage würde solche Sekundärgeräusche eliminieren oder zumindest reduzieren.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Frau durch mangelhafte Arbeit einen Schaden erlitten hat. Das Gericht hält es für klar, dass die Arbeit mangelhaft war und das Unternehmen wurde daher verurteilt, dem Kläger 2,7 Millionen ISK zuzüglich Verzugszinsen und 3,2 Millionen Rechtskosten zu zahlen.