11.12.2024
Am 10. Dezember 2024 bestätigte die Planungsbehörde eine geringfügige Änderung des Masterplans 2013–2025 von Hafnarfjörður, der am 9. Oktober 2024 vom Stadtrat genehmigt wurde.
Die Änderung umfasst die Erweiterung der Gemeinschaftsdienstleistungsfläche S1 um 0,12 ha und die Verkleinerung der Freifläche OP1 um 0,12 ha.
Es wurde gemäß Absatz 2 vorgegangen. Artikel 36 Organisationsrecht.
Die wichtigsten organisatorischen Änderungen finden Sie unter Planungsportal und auf der Planungswebsite der Planungsbehörde, sobald die Änderung durch Veröffentlichung in Abschnitt B des Staatsanzeigers in Kraft getreten ist.