15.2.2024
Die Planungsbehörde bestätigte am 14. Februar 2024 eine Änderung des Masterplans 2020-2040 von Fjarðabyggðar, die am 25. Januar 2024 vom Stadtrat genehmigt wurde.
Die Novelle sieht vor, dass bis zu 50 ha Forstwirtschaft auf landwirtschaftlichen Flächen außerhalb guter landwirtschaftlicher Flächen ohne Änderungen des Masterplans zulässig sind. Forstwirtschaft ab einer Fläche von 50 ha wird dann im Masterplan als Forst- und Landgewinnungsfläche definiert. Andere Forstflächen unter 50 ha werden nicht in den Planungsplan einbezogen, wenn sie den Bestimmungen über die Forstwirtschaft in landwirtschaftlichen Flächen entsprechen.
Es wurde gemäß Absatz 1 vorgegangen. Artikel 36 Organisationsrecht.
Sobald die Änderung durch Veröffentlichung in Abschnitt B des Amtsblatts in Kraft getreten ist, wird es möglich sein, auf die Hauptplanungsänderung auf der Planungswebsite der Planungsagentur und im Planungsportal zuzugreifen.