17.5.2023
Die Planungsbehörde bestätigte am 16. Mai 2023 eine Änderung des Generalplans von Fljótsdalshérað 2008–2028, die am 12. April 2023 vom Gemeinderat genehmigt wurde.
Die Änderung umfasst die Definition eines Sportgebiets außerhalb von Dyngja in Egilsstaður, den Nachbarschaftsschutz bei Gálgaklett und einen Fußweg von Fellabær nach Vök.
Es wurde gemäß Absatz 1 vorgegangen. Artikel 36 Organisationsrecht.
Sobald die Änderung durch Veröffentlichung in Abschnitt B des Amtsblatts in Kraft getreten ist, wird es möglich sein, auf die Planungswebsite der Planungsagentur zuzugreifen.