Das ist es, was es sagt das Urteil des Landesgerichts, die am Freitag verkündet wurde. Das Landesgericht bestätigte das Urteil des Bezirksgerichts.
Der Mann hatte eine Schadensersatzklage gegen Varðar und TM eingereicht, die einerseits dem Eigentümer des Veranstaltungsortsgeländes und andererseits dessen Betreiber eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatten.
Im Urteil des Landgerichts werden die Ereignisse so geschildert, dass der Mann mit seinem Freund im Club war, um zu feiern, dass er seine Masterarbeit in einem nicht näher bezeichneten Universitätsstudiengang fast fertig hatte. Die Freunde waren gerade auf dem Weg die Treppe hinunter, als der Freund stolperte und der Mann über ihn fiel und auf dem Kopf am Fuß der Treppe landete.
Der Mann erlitt eine schwere Kopfverletzung und seine dauerhafte Behinderung wurde mit 75 Prozent und einer dauerhaften Behinderung mit vierzig Punkten bewertet.
Der Unfall wurde auf unzureichende Ausrüstung zurückgeführt
In dem Urteil heißt es, es sei entschieden worden, ob der Unfall auf die unzureichende Ausstattung der Leiter und die schlechte Beleuchtung um sie herum oder auf ein eigenes Verschulden des Mannes zurückzuführen sei. Die Versicherungsgesellschaften lehnten eine Haftung mit der Begründung ab, dass es sich um einen Unfall handele und der Unfall auf die Trunkenheit der beiden Männer zurückzuführen sei.
Im Urteil des Landgerichts heißt es, dass nichts bewiesen sei, dass die beiden Männer so stark betrunken gewesen seien, dass es zu dem Unfall hätte führen können. Andererseits kam ein gerichtlich bestellter Gutachter zu dem Schluss, dass die Ausstattung des Treppenhauses unzureichend sei.
Aufgrund der Messungen eines Gutachters stellte das Landesgericht fest, dass das Treppenhaus vollständig gegen die Bestimmungen der Bauordnung von 1945, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes galt, aber auch gegen die Bestimmungen späterer Verordnungen verstoßen hatte. Das Landesgericht war der Ansicht, dass der Defekt an der Treppe sowie unzureichende Beleuchtung die Hauptursache für den Unfall gewesen seien.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass der Betreiber der Vergnügungsstätte Kenntnis davon hatte, dass die Treppen gefährlich seien. Der Grundstückseigentümer und der Betreiber des Ortes wurden daher gegenüber dem Mann schadensersatzpflichtig und die beiden Versicherungsgesellschaften wurden zur Zahlung des vollen Schadensersatzes verurteilt.
Basierend auf dem Durchschnittsgehalt von Hochschulabsolventen
Auch die Berechnung der Leistungen wurde besprochen, der Mann forderte jedoch, dass die Berechnung auf dem Durchschnittsgehalt derjenigen basieren solle, die am Tag des Unfalls einen Masterabschluss in dem Bereich erworben hätten, in dem er tätig war.
Wie bereits erwähnt, freute er sich darüber, dass er den Aufsatz bereits geschrieben hatte und seine Schwester sich um den letzten Feinschliff gekümmert und ihn zurückgegeben hatte. Sowohl das Bezirksgericht als auch das Landesgericht stimmten der Vorbereitung dieses Mannes zu und gewährten ihm daher eine entsprechende Entschädigung.
Der Mann forderte eine Entschädigung von 96 Millionen ISK, diese wurde jedoch unter Verweis auf eine falsche Berechnung auf 91 Millionen ISK reduziert.
Die Versicherungsgesellschaften wurden außerdem dazu verurteilt, die Prozesskosten des Mannes zu tragen, 7,1 Millionen ISK im Bezirk und 1,5 Millionen ISK im Landesgericht, die aufgrund der Spende des Mannes an die Staatskasse gehen.