Detaillierte Beschreibung der Wohnung:
Eigener Eingang vom Balkon.
Sie betreten den Flur mit einer guten Garderobe auf Deckenhöhe.
Schlafzimmer mit Schrank auf der linken Seite.
Küche mit Fenster rechts. Guter Stauraum, Geschirrspüler, Küchenbank mit Betonplatte.
Esszimmer und Wohnzimmer. Gehen Sie hinaus auf einen großen Westbalkon. Der Balkon ist warm und breit, aber mit Holz verkleidet und hat eine Glaswand in kindgerechter Höhe. Großer Gemeinschaftsgarten.
Hauptschlafzimmer mit guten Kleiderschränken und einem Fenster nach Süden.
Das Badezimmer hat Fliesen auf dem Boden und um die Dusche herum. Dusche, hängende Toilette, beheizter Handtuchhalter.
Ein gemeinsamer Lagerraum gehört zur Wohnung.
Gemeinsamer Fahrradkeller.
Eine gut geführte Wohnungsbaugesellschaft.
Die Vereinsgebühren betragen ISK 10.400 pro Person. Mo.
Sehr kurze Entfernung zu Schulen und Kindergärten und Einkaufsmöglichkeiten. Nur 25 Autominuten zum Hfj.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie von Svavar Friðriksson asst. laut am telefon 623-1717 – svavar@fstorg.is und Sigurður Gunnlaugsson Immobilienmakler. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine kostenlose und schuldenfreie Bewertung Ihrer Immobilie erhalten möchten.
Gebühren, die der Käufer aufgrund des Immobilienkaufs tragen muss:
1. Die Stempelsteuer auf die Immobilienbewertung beträgt 0,8 %, jedoch 0,4 % für Erstkäufe und 1,6 % für juristische Personen.
2. Registrierungsgebühr: Kaufvertrag, Bürgschaft, Hypothekenlizenz, Verzicht usw. beträgt ISK 2.500 pro Dokument.
3. Fremdkapitalkosten laut Preisliste des jeweiligen Kreditinstituts.
4. Verwaltungsgebühr für Immobilienverkäufe laut Tarif.
5. Der Käufer des Grundstücks zahlt bei der Verlegung eine Planungspauschale in Höhe von 0,3 % der endgültigen Brandschadenschätzung des Grundstücks.
Untersuchungspflicht des Käufers:
Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. Der Immobilienmakler rät Kaufinteressenten, sich bei der Besichtigung und vor Abgabe eines Angebots über den Zustand der Immobilie zu informieren und gegebenenfalls Sachverständige für eine genauere Zustandsbesichtigung hinzuzuziehen.
Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung:
Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die bereitgestellten Informationen
in dieser Verkaufszusammenfassung, öffentliche Aufzeichnungen, an den Verkäufer selbst und gegebenenfalls an die Wohnungsbaugesellschaft.
Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002.
Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie.
Über deren Zustand und Ausstattung kann der Immobilienmakler keine Ansprüche erheben