Der Beschwerdeausschuss für den Kauf von Waren und Dienstleistungen hat in einem Passagierstreit mit einer Fluggesellschaft über die Höhe der Entschädigung entschieden, die dem Passagier aufgrund eines Koffers zusteht, der verloren ging, aber drei Monate später wiedergefunden wurde.
Der Passagier hatte im Juli 2022 einen Flug bei der Fluggesellschaft gebucht, sein Gepäck wurde am Zielort jedoch nicht zurückgegeben. Er sagte, er habe die Fluggesellschaft drei Wochen später kontaktiert und ihm wurde dann mitgeteilt, dass er das Recht auf Entschädigung habe, da das Gepäckstück seit mehr als drei Wochen verschwunden sei, auch wenn das Gepäckstück später wieder aufgetaucht sei. Der Passagier wäre dann darüber informiert worden, dass er aufgrund der Verspätung des Gepäcks Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Kauf lebensnotwendiger Güter habe. Die Fluggesellschaft zahlte dem Passagier 10.000 ISK und bot zusätzlich 20.000 ISK sowie eine Gutschrift von 70.000 ISK an, doch der Passagier lehnte ab.
Im Oktober desselben Jahres wurde die Tasche durchsucht und der Passagier gab an, dass Gegenstände aus der Tasche verschwunden seien. Auch ihre Kleidung war schmutzig und ihr Koffer schmutzig. Dann hätte er für über 51.000 ISK das Nötigste anstelle der in der Tasche befindlichen Dinge kaufen müssen. Er forderte eine Entschädigung in Höhe von insgesamt rund 260.000 ISK.
Daher lehnte die Fluggesellschaft ab und gab an, dass der Passagier eine volle Entschädigung verlangen würde, als ob das Gepäckstück vollständig verloren gegangen wäre. Während der Reisezeit waren die meisten Flughäfen unterbesetzt und der Service leider auf ein Minimum beschränkt. Daher wäre das Gepäck des Passagiers verspätet zurückgegeben worden.
In der Schlussfolgerung des Beschwerdeausschusses wird deutlich, dass dem Passagier Unannehmlichkeiten und ein finanzieller Schaden entstanden sind, weil das Gepäck nicht in dem Umfang zurückgegeben wurde, wie es tatsächlich war. Der nachweisbare finanzielle Verlust des Passagiers belief sich auf über 59.000 ISK, das Komitee ist jedoch der Ansicht, dass der Anspruch reduziert werden sollte, da die vom Passagier gekauften Produkte neu und für ihn in der Zukunft nützlich waren. Zu berücksichtigen wäre auch, dass der Passagier auf dem Heimweg war, als der Koffer verloren ging, und dass die Tasche später bei den Durchsuchungen ankam. Es scheint auch, dass die Fluggesellschaft aufgrund der Gepäckanhänger bereits 10.000 ISK als Entschädigung gezahlt hat. Vor diesem Hintergrund wurde die Entschädigung als angemessener Betrag von 34.000 ISK angesehen.
