Dies ist einer der Punkte, die in der veröffentlichten Stellungnahme des Ausschusses zum Ausdruck kommen Website des Regierungsrates. Darin heißt es, dass es in der Garage 42 Parkplätze gäbe und dass es der Vorsitzende der Wohnungsbaugesellschaft sei, der die Stellungnahme des Ausschusses zur Rechtmäßigkeit des Verbots eingeholt habe.
Auf der Hauptversammlung der Wohnungsbaugesellschaft am 16. März wurde ein Vorschlag zur Abstimmung über „ein vollständiges Verbot der Verwendung von Spikereifen in der Garage des Gebäudes“ vorgelegt. An der Versammlung nahmen die Eigentümer von 34 von 42 Wohnungen teil . 32 stimmten dem Vorschlag zu.
Epoxidmaterial auf dem gesamten Boden
Die Vorgeschichte des Falles geht dahin, dass im Juni letzten Jahres Epoxidharzmaterial auf den gesamten Boden der Garage des Gebäudes aufgetragen wurde. Der Grund für diese Konstruktion war, dass der Boden überall kreuzweise Risse aufwies und unzählige Reparaturen mit Spachtelmasse, Beton und Spachtelmasse durchgeführt worden waren.
Es wird angegeben, dass hinsichtlich dieses Projekts völlige Zustimmung und Konsens bestanden hätten. Im Oktober/November haben drei Besitzer Spikereifen unter ihren Autos montiert. Der Vorsitzende der Wohnungsbaugesellschaft einigte sich daraufhin mit den Besitzern der Autos auf den Austausch der Spikereifen.
Wollte subjektive Regeln in formale umwandeln
Der Vorsitzende sagt, dass, obwohl unter den Eigentümern scheinbar völlige Einigkeit darüber herrschte, nicht mit Spikereifen in die Garage zu fahren, ein Vorschlag für ein vollständiges Verbot der Verwendung von Spikereifen und die Aufnahme dieses Verbots in die Hausordnung vorgelegt wurde. Außerdem würden an der Eingangstür zwei dauerhafte Schilder mit der Aufschrift über das Verbot angebracht.
Die Person, die ein Verbot vorgeschlagen hat, beantragt beim Ausschuss, den Fall abzuweisen. Über Spikereifen gibt es keinen Streit. Tatsache ist, dass er einen Vorschlag vorgelegt hat, subjektive Regeln in offiziell bestätigte Regeln umzuwandeln, die für alle klar und transparent wären.
Der Beschluss der Versammlung hätte seine Meinung bestätigt. Der Vorstand der Wohnungsbaugesellschaft übernahm jedoch die Kosten für den Austausch von Spikereifen durch Ganzjahresreifen für drei Eigentümer. Von diesen subjektiven Regeln konnten diese Eigentümer im Herbst nichts wissen.
Eine solche Verpflichtung wird eingetragen
In der Stellungnahme des Beschwerdeausschusses heißt es, dass nach dem Mehrfamilienhausgesetz bei der Entscheidung über gemeinsame Fragen in Mehrfamilienhäusern aufgrund erheblicher Änderungen in der Nutzung und Nutzung des Gemeinschaftseigentums die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich sei.
Für weitergehende und weitergehende Beschränkungen der Verfügungs- und Verwertungsrechte der Eigentümer an Privateigentum, als sich diese aus den gesetzlichen Bestimmungen oder der Natur des Falles ergeben, ist daher die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich. Daher ist der Berufungsausschuss nicht der Ansicht, dass es möglich ist, die Verwendung von Spikereifen in einer Garage zu verbieten, sofern nicht die Zustimmung aller Eigentümer eingeholt wird und eine solche Verpflichtung in einem separaten Wohnungsbauvertrag eingetragen wird.