Das Lebensmittelministerium ist zurückgekehrt Memorandum an das Economic Roads Committee von Althingi im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Lebensmittelministers mit dem Ausschuss am 23. Juni letzten Jahres. Bei dem Treffen erläuterte der Minister seine Entscheidung zur vorübergehenden Einstellung der Langflossenfischerei. Am 20. Juni legte der Minister fest Die vorläufigen Bestimmungen der Verordnung besagen, dass der Walfang erst am 1. September dieses Jahres beginnen soll.
Das Memorandum geht auf die Entscheidungsgründe ein und stellt unter anderem fest, dass die Entscheidung auf einer klaren rechtlichen Grundlage getroffen wird und auf sachlichen Erwägungen zum Tierschutz beruht. Es basiert auf umfangreichen und detaillierten Daten zum Tierwohl beim Fischfang auf Lingrey sowie auf der Einschätzung von Experten und dem Ministerium.
Grund für die vorläufige Regelung ist die eindeutige Schlussfolgerung des Fachbeirats Tierschutz. In der Stellungnahme des Fachbeirats heißt es, dass die derzeitigen Fangmethoden für Hirschhirsche nicht den Anforderungen des Tierschutzes genügen.
Darüber hinaus beschreibt das Memo an den Beschäftigungsausschuss die Gründe für die Entscheidung und berichtet über die umfassende Bewertung der Fischerei im letzten Jahr. Darüber hinaus ist klar, dass auf allen Ebenen darauf geachtet wurde, nicht aggressiver vorzugehen, als es zu einem bestimmten Zeitpunkt erforderlich wäre. In dem Memorandum heißt es auch, dass der Minister nicht befugt sei, Aktivitäten zuzulassen, die im Widerspruch zum Gesetz stehen.
Ein Memorandum an das Employment Roads Committee finden Sie hier.