Die Abstimmung außerhalb einer Wahlversammlung im Ausland für die Präsidentschaftswahl am 1. Juni 2024 beginnt am 2. Mai und findet gem. statt die Bestimmungen des Artikels 70 Gesetz über Wahlen zu Althingi.
Wahllokale sind alle isländischen Botschaften (mit Ausnahme der Ständigen Kommission bei der NATO in Brüssel), Konsulate in Winnipeg, Þórsháfn und Nuuk sowie Wahlkonsuln. Das teilt das Außenministerium mit.
In der Ankündigung heißt es, dass Wählern empfohlen wird, sich an Botschaften und Konsuln zu wenden und einen Termin zur Stimmabgabe zu vereinbaren. Auf der Website des Außenministeriums finden Sie Informationen zu isländischen Botschaften und Konsuln nach Ländern.
„Alle isländischen Staatsbürger, die seit weniger als 16 Jahren (berechnet ab dem 1. Dezember des Jahres vor den Wahlen) ihren rechtmäßigen Wohnsitz im Ausland haben, haben automatisch das Wahlrecht in Island. Sie müssen am Wahltag 18 Jahre alt sein und zu einem bestimmten Zeitpunkt einen rechtmäßigen Wohnsitz in Island gehabt haben.
Diejenigen Isländer, die länger als 1. Dezember 2007 im Ausland leben und nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, müssen einen gesonderten Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss bis spätestens 1. Dezember 2023 beim Register eingegangen sein. Ein Formular hierfür ist auf der Website des Registers erhältlich.
Auf Ísland.is Informationsmaterial wird sowohl auf Isländisch als auch auf Englisch veröffentlicht.