19.04.2023 | 12:57 Uhr
Die neu entdeckte Höhle war für sechs Monate geschlossen
Es wurde beschlossen, die neu entdeckte Höhle in Mývatnsveit für weitere sechs Monate oder bis zum 19. Oktober 2023 zu schließen.
Die Umweltbehörde hat festgestellt, dass es notwendig ist, die Schließung der Höhle zu verlängern, und der Minister für Umwelt, Energie und Klima hat nun die Entscheidung der Behörde bestätigt. Interessenträger wurden konsultiert, als klar wurde, dass eine Verlängerung der Schließung aufgrund eines erheblichen Schadensrisikos erforderlich war.
Geothermische Ablagerungen in der Höhle sind einzigartig in Island. Bei der Analyse wurde festgestellt, dass es sich um Ablagerungen von Calciumcarbonat (CaCO3) handelt, das in Lavahöhlen weltweit als äußerst selten gilt. Das Besondere an dieser Höhle ist, dass die Ablagerungen dort durch Erdwärme gefallen sind, aber weltweit ähnliche Ablagerungen in Grundwasser gebildet werden, das aus der Luft tropft.
Die Ablagerungen verteilen sich über die gesamte Höhle und sind hauptsächlich auf dem Boden und den Wänden gewachsen. Die Höhle befindet sich in Lava, von der angenommen wird, dass sie etwa 8000 Jahre alt ist und Jahrtausende lang von der Erdoberfläche isoliert war. Anhaltende geothermische Hitze in der Höhle schuf heiße und feuchte Bedingungen, unter denen sich die Ablagerungen bildeten. Bei den Lagerstätten handelt es sich um geologische Formationen, denen aufgrund ihrer Einzigartigkeit und Seltenheit ein sehr hoher Erhaltungswert zugesprochen wird, und Ziel der Schließung ist es, sicherzustellen, dass die geologischen Formationen in der Höhle nicht irreversibel gestört werden.
Während der Schließung kann die Umweltbehörde Reisen im Zusammenhang mit ihrer weiteren Erkundung und Forschung genehmigen, aber jeder andere Verkehr ist verboten. Der Organisation ist es auch gestattet, den Bereich früher zu öffnen, wenn die Organisation dies für machbar hält und kein Schadensrisiko mehr besteht.
Die Schließung erfolgt gemäß Artikel 25. A Gesetz Nr. 60/2013 zum Naturschutz. In dem Artikel heißt es, dass die Schließung normalerweise nicht länger als zwei Wochen dauern sollte, aber bei Bedarf verlängert werden kann, nachdem sie vom Minister bestätigt wurde.
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