Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes wurde im Beratungsportal veröffentlicht. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen des Polizeigesetzes vor, um die Befugnisse der Polizei zu präzisieren und zu stärken, im Interesse der Kriminalprävention, insbesondere im Hinblick auf die organisierte Kriminalität und die Staatssicherheit, tätig zu werden.
Die Rechnung beinhaltet Ziel war es, die Befugnisse der Polizei zur Informationsbeschaffung und Überwachung zu stärken, um kriminelle Aktivitäten einzudämmen. Gleichzeitig gibt es Die Befugnis der Polizei zum Einsatz von Zwangsmaßnahmen zur Kriminalprävention ist äußerst eingeschränkt. Dann wird es gelegt Basis für die Umsetzung der sogenannten nachrichtendienstlichen Polizeiarbeit.
Der Gesetzentwurf wurde in der letzten Legislaturperiode eingebracht, aber nicht verabschiedet. Der Gesetzentwurf wird nun mit Änderungen erneut zur Kommentierung im Vernehmlassungsportal eingereicht.
Es soll die Stelle eines Polizeiqualitätsmanagers geschaffen werden
Die wichtigsten Änderungen des Gesetzentwurfs betreffen die Einrichtung des Büros des Polizeiqualitätsmanagers, Änderungen in der Zusammensetzung des Ausschusses für Polizeiaufsicht und die Legalisierung einer Lenkungsgruppe für Maßnahmen gegen die organisierte Kriminalität sowie klarere Bestimmungen zu den Bedingungen Diese Anforderungen müssen bei der Entscheidung über die Ausübung der Aufsicht und bei der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Berichterstattung an den Ausschuss für allgemeine und pädagogische Angelegenheiten zur Polizeiaufsicht erfüllt werden, wie in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf dargelegt.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Befugnisse der Polizei zu präzisieren, im Interesse der Kriminalprävention tätig zu werden, insbesondere zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und zur Verhinderung von Straftaten oder Aktivitäten, die die Sicherheit der Bürger und des Staates beeinträchtigen können.
Das Ausmaß und die Art der organisierten Kriminalität in diesem Land haben sich zum Schlechteren verändert
„In den letzten Jahren gab es klare Anzeichen dafür, dass sich Ausmaß und Art der organisierten Kriminalität in diesem Land erheblich zum Schlechteren verändert haben. Gruppen nationaler und ausländischer Parteien haben die Aufgabe, in organisierter Form eine Reihe von Straftaten zu begehen, darunter schwere Gewaltverbrechen, Diebstahl, Unterschlagung, Drogendelikte und Geldwäsche. Dies wurde unter anderem in den Berichten der Analyseabteilung des Generalinspekteurs der Polizei erörtert, deren Aufgabe es ist, das Risiko organisierter Kriminalität einzuschätzen.
Terrorismus, Landesverrat und andere Straftaten gegen die Sicherheit des Staates gehören zu den schwerwiegendsten Straftaten des allgemeinen Strafrechts, da sie nicht nur die Unabhängigkeit des Staates und seiner Infrastruktur, sondern auch die Bürger und alle Bereiche der Gesellschaft gefährden. Die Bekämpfung dieser Straftaten unterscheidet sich von der allgemeinen Strafverfolgung, da es wichtig und notwendig ist, dass die Polizei reagieren kann, bevor solche Straftaten begangen werden. „Aus diesem Grund wurden den Behörden in den meisten Teilen der westlichen Welt besondere Maßnahmen zur Verhinderung von Terrorismus und anderen Straftaten gegen die Sicherheit der betroffenen Länder übertragen“, heißt es in der Diskussion zum Gesetzentwurf im Konsultationsportal.
Kann die Begehung schwerer Straftaten verhindern
Es wird darauf hingewiesen, dass es bei der Strafverfolgung heutzutage nicht zuletzt um proaktives Handeln in Form der Informationsbeschaffung und -analyse geht. Veränderte Kriminalitätsmuster und die Ausbreitung der organisierten Kriminalität zwischen Ländern erfordern, dass die Strafverfolgungsbehörden reagieren und Maßnahmen ergreifen können, bevor einzelne Straftaten begangen werden. Mit diesem Gesetzentwurf wird daher verstärkt darauf hingewiesen, dass die Polizei in der Lage ist, früher in den Tathergang einzugreifen und so schwere Straftaten zu verhindern.
„Mit dem Gesetzentwurf sollen die Befugnisse der Polizei zur Informationsbeschaffung und Überwachung gestärkt werden, um kriminelle Aktivitäten einzudämmen. Die derzeitigen Befugnisse basieren jedoch auf den allgemeinen Bestimmungen des Polizeigesetzes sowie auf Bestimmungen in Sondergesetzen. Einerseits schreibt es die Befugnis der Polizei vor, bei der Durchführung allgemeiner Strafverfolgungsmaßnahmen und proaktiver Projekte, einschließlich der Kommunikation mit Informanten, der Überwachung an öffentlichen Orten und der Überwachung öffentlich zugänglicher Websites, Informationen zum Zweck der Kriminalprävention zu sammeln . Allerdings sei die Polizei befugt, Personen, die Verbindungen zu organisierten kriminellen Organisationen haben oder von denen eine besondere Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen könne, in der Öffentlichkeit besonders zu überwachen“, heißt es auf dem Beratungsportal.
Zur Verhinderung von Straftaten kann die Polizei Zwangsmaßnahmen einsetzen
Weiter heißt es, dass der Gesetzentwurf der Polizei äußerst begrenzte Befugnisse für den Einsatz von Zwangsmaßnahmen zur Kriminalprävention vorsehe. Konkret wird es der Polizei gestattet, eine gerichtliche Anordnung zur Beschlagnahme und Beschaffung von Daten zu verlangen, die sich im Gewahrsam Dritter befinden, um organisierter Kriminalität und Straftaten gegen X. und XI. vorzubeugen. Abschnitt des Allgemeinen Strafgesetzbuches.
Der Gesetzentwurf schafft zudem eine klarere Rechtsgrundlage für die aktuelle analytische Arbeit der Polizei, die der Kriminalprävention dient, sowie für die Einführung des sogenannten Intelligence-LED-Policing.
Die Befugnisse der Polizei müssen klar definiert sein
„Angesichts der Tatsache, dass der Gesetzentwurf bestimmte Handlungen und Befugnisse für die Polizei vorschreibt, die das verfassungsrechtlich geschützte Recht des Einzelnen auf Privatsphäre beeinträchtigen können, wurde den Bestimmungen des Artikels 71 besondere Beachtung geschenkt. der Verfassung. In Übereinstimmung mit ihren Bedingungen wird dieser Gesetzentwurf erstellt, um die Befugnisse der Polizei auf der Grundlage des Polizeigesetzes zu präzisieren, bei Bürgern einzugreifen, um Straftaten zu verhindern. Besonderes Augenmerk wurde darauf gelegt, dass solche Ermächtigungen klar definiert sein müssen und nicht über das erforderliche Maß hinausgehen“, heißt es in der Begleiterklärung zum Gesetzentwurf.
Soll die polizeiliche Aufsicht stärken
Mit dem Gesetzentwurf soll auch die Aufsicht über die Polizei gestärkt werden. Einerseits ist vorgeschrieben, dass das Amt des Kommissars der Nationalen Polizei eine interne Qualitätskontrolle der Arbeit der Polizei durchführt und dass der Minister für jeweils fünf Jahre einen Qualitätsdirektor der Polizei ernennt. Der Ausschuss für die Aufsicht über die Polizei sollte jedoch erheblich gestärkt werden, indem die Zahl der Ausschussmitglieder von drei auf fünf erhöht wird und es sollte festgelegt werden, dass der Vorsitzende des Ausschusses zusätzlich zum Ausschussbeamten ein hauptamtlicher Beamter sein soll mit der besonderen Überwachung polizeilicher Maßnahmen im Interesse der Kriminalitätsverhütung beauftragt. Der Ausschuss übermittelt Alþingi außerdem jedes Jahr einen Bericht über die Überwachung der betreffenden Maßnahmen.