Indriði Ingi Stefánsson, das stellvertretende Mitglied der Piraten, die die Beschwerde eingereicht hat, hat sich bezüglich des Falls an den parlamentarischen Ombudsmann gewandt.
In einem Interview mit einer Nachrichtenagentur sagt er, es sei nicht nachvollziehbar, dass die Staatsanwaltschaft nichts unternommen und deshalb entschieden habe, ein „Gesundheitszeugnis für die Durchführung der Wahlen“ auszustellen.
Im Argument der Staatsanwaltschaft für die Entlassung heißt es, das Gesetz sei in Bezug auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit nicht klar genug, um eine Untersuchung zu rechtfertigen.
Inðridi glaubt, dass die Staatsanwälte damit die Bestimmungen des Wahlstrafgesetzes völlig ignorieren, stellt aber klar, dass es vor Bußgeldern schützt, es sei denn, dass nach anderen Bestimmungen eine härtere Strafe anwendbar ist, wenn zum Beispiel der Wahlvorstand oder ein Beamter sich rechtswidrig verhält oder die vorgeschriebene Rechtsdurchsetzung missachtet.
Fehler, aber niemand verantwortlich
Alle Stimmen im Wahlkreis Nordwest wurden am Sonntagmorgen nach dem Wahltag im September letzten Jahres aufgrund des geringen Unterschieds in der Anzahl der unentschiedenen Sitze neu ausgezählt. Während der Neuauszählung änderte sich die Zahl der Stimmen leicht, reichte aber aus, um fünf paritätische Sitze im gesamten Land zu verschieben.
Später wurden verschiedene Mängel im Umgang mit Wahldaten aufgedeckt. Wahlurnen wurden in der Nacht nicht versiegelt, zwischen der ersten und zweiten Auszählung hatten die Mitarbeiter des Hotels, in dem die Stimmzettel aufbewahrt wurden, Zugriff auf die unversiegelten Wahlunterlagen und wurden nicht ordnungsgemäß im Stimmzettel vermerkt.
- Siehe auch: Keine Hinweise auf Stimmmanipulation
Karl Gauti Hjaltason, einer von denen, die aufgrund der Nachzählung seinen Sitz im Parlament verloren hatten, beschwerte sich bei der Polizei über die Praxis. Der Polizeichef von Westland untersuchte den Fall und verhängte schließlich eine Geldstrafe an die gesamte Wahlkommission.
- Siehe auch: Die Hauptwahlkommission forderte auf, den Auszählungsprozess mit einer Geldstrafe zu beenden
Als die Mitglieder des Wahlvorstands aber die Zahlung verweigerten und damit das Bußgeld akzeptierten, endete das Verfahren nicht wie angesichts der Bußgelder zu erwarten mit einer Beschwerde, sondern wurde eingestellt.
Indridi Ingi beschwerte sich daraufhin beim Bezirksstaatsanwalt, der sie abwies, und später beim Staatsanwalt, der die Entscheidung des Bezirksstaatsanwalts bestätigte.