In seine Rezension Die Wettbewerbsbehörde erklärt, sie habe die Regierung wiederholt auf die ihr gesetzten engen Grenzen hingewiesen, die dazu geführt hätten, dass sie Schwierigkeiten habe, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Aktivität reduzieren
Die Wettbewerbsbehörde gibt an, dass sie deshalb Projekte priorisieren musste und daher gezwungen war, die Aktivitäten in wichtigen Projektkategorien zu reduzieren.
Dies hat sie der Regierung in den letzten Jahren regelmäßig mitgeteilt, beginnend mit dem Jahr 2020. Es wird darauf hingewiesen, dass die finanziellen Beiträge zur Kontrolle von 2014 bis 2024 zu konstanten Preisen um zwanzig Prozent sinken werden.
„Aber im gleichen Zeitraum wird die Wirtschaftsaktivität um mehr als 35–40 % zunehmen.“ Gleichzeitig kamen neue Aufgaben hinzu und es wurden höhere Anforderungen gestellt, beispielsweise an die Untersuchung von Fusionsfällen. Diese Entwicklung geht weit über alle Toleranzgrenzen hinaus, vgl. Kommentar an den Haushaltsausschuss, datiert 14. November und ein Begleitdokument.“
Der Schnitt hält einer genaueren Prüfung nicht stand
Die Wettbewerbsbehörde führt in ihrer Stellungnahme weiter aus, dass sie der Meinung nicht halte, dass die Regierung diese Entwicklung bei der Entscheidung über die finanziellen Mittel nicht berücksichtige, sondern im Gegenteil eine strenge Forderung an die Behörde stelle.
Dies gilt insbesondere dann, wenn klar ist, dass es in wichtigen Märkten Islands an Wettbewerb mangelt. Die bisherigen, vielfach gerichtlich bestätigten Ermittlungen der Wettbewerbsbehörde geben hierüber ein klares Licht.
„Außerdem ist klar, dass Wettbewerbshemmnisse in kleinen Volkswirtschaften besonders schädlich sein können. Die Stärkung des Wettbewerbs ist die richtige Reaktion auf wirtschaftliche Schwierigkeiten, auch angesichts der vorherrschenden Inflation und Preissteigerungen. Es besteht ein breiter Konsens unter den Nationen, dass ein aktiver Wettbewerb auf den Märkten langfristig zu einer gesunden Geschäftstätigkeit und damit einer stabileren Wirtschaft beiträgt.“
Die Wettbewerbsbehörde weist zudem darauf hin, dass die Zentralbank und verschiedene Minister der aktuellen Regierung darauf hingewiesen hätten. Vielerorts wurde die Wettbewerbskontrolle zwischen den Nachbarländern Islands verstärkt.
Schneiden Sie den Gewinn aus den Komponenten
Die Wettbewerbsbehörde weist außerdem darauf hin, dass das National Audit Office im Juli 2022 eine Verwaltungsprüfung abgeschlossen hat, bei der festgestellt wurde, dass keine größeren Mängel in der Tätigkeit der Behörde festgestellt wurden. Zur weiteren Stärkung der Kontrolle wurden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen.
„Einige dieser Maßnahmen erfordern erhöhte finanzielle Mittel. Diese Vorschläge sind bei den finanziellen Mitteln für die Aufsicht noch nicht berücksichtigt.
Nach Angaben der Wettbewerbsbehörde bestand einer der Stärkungsvorschläge des National Audit Office darin, eine regelmäßige Bewertung der Vorteile der Komponenten der Wettbewerbsbehörde durchzuführen, die von einer externen Partei überprüft werden sollten. In naher Zukunft wird ein solcher Gewinnmarkt gemäß diesen Empfehlungen veröffentlicht.
„Die Ergebnisse der Nutzenbewertung zeigen, dass im Zeitraum 2013–2022 der jährliche berechnete Nutzen aus den Komponenten der Wettbewerbsbehörde etwa das 18- bis 31-fache des der Behörde zugewiesenen Budgets oder 0,31 % bis 0,53 % des Bruttobetrags betrug inländisches Produkt.“
Die Aufsichtsbehörde gibt an, dass es im aktuellen Finanzplan Zielvorgaben gibt, dass der kalkulierte Gewinn aus der Arbeit der Aufsichtsbehörde in jedem Zehnjahreszeitraum 0,5 Prozent betragen soll. Aufgrund der aktuellen und geplanten finanziellen Ausstattung der Steuerung ist davon auszugehen, dass diese Ziele nicht erreicht werden.
Wenn sich die Wettbewerbsbehörde bitte an den Haushaltsausschuss wendet, werden finanzielle Beiträge an die Behörde weiter geprüft. Zumindest wird die Aufsicht nicht der Kürzung unterliegen, die der vorliegende Gesetzentwurf vorsieht.
„Darüber hinaus bekräftigt die Wettbewerbsbehörde ihren bisherigen Wunsch, vor dem Ausschuss erscheinen zu dürfen. In der Sitzung kann die Aufsichtsbehörde nähere Erläuterungen zu der dem unveränderten Haushaltsentwurf vorausgehenden Reduzierung der Wettbewerbsaufsicht geben.“