Lieferung nach Kaufvertrag.
Waschküche mit Fenster in der Wohnung. Abstellraum in der Waschküche. Extraraum im Keller.
Eine neue Spülmaschine ist in der Küche enthalten.
Dreizimmerwohnung, 94,3 qm2. Wohnung im ersten Stock, direkt an der Straße, mit einem Zimmer im Untergeschoss in einem gepflegten Wohnhaus in Dvergabakka 24. Reykjavík.
Betritt die Halle, der Boden ist gefliest. Wohn-/Esszimmer, Parkettboden, Ausgang zum Westbalkon. Küche mit schönem Interieur, teilweise renoviert, neue Geräte, neuer Geschirrspüler inklusive, Boden ist gefliest. Hauptschlafzimmer mit schönen Schränken, Parkettboden. Kinderzimmer, Parkettboden, Kleiderschrank. Badezimmer mit Fenster, Fliesenboden und Dusche. In der Küche befindet sich eine Waschküche mit Fenster und eine Speisekammer mit Regalen.
Im Untergeschoss ein Zimmer mit Fenster sowie ein privater Abstellraum und ein gemeinsamer Fahrrad- und Buggy-Abstellraum.
Eine Waschküche befindet sich ebenfalls im Keller.
Kinderspielplätze befinden sich in einem geschützten zentralen Garten und es gibt auch verschiedene Spielgeräte wie Rutsche, Sandkasten und Schaukeln.
Komfortable und gute Wohnung im Erdgeschoss, direkt von der Straße, mit Waschküche, Speisekammer und Westbalkon.
Die Wohnung wird mit Kaufvertrag übergeben.
Das Haus wurde diesen Sommer von außen komplett renoviert, gestrichen und gemauert, was der Verkäufer bezahlt, und die Bauarbeiten sind noch nicht ganz abgeschlossen.
Die Fenster im Elternschlafzimmer wurden vor einigen Jahren erneuert.
Die Verkäufer haben die Wohnung nicht bewohnt und schlagen Kaufinteressenten vor, einen Sachverständigen für eine Zustandsbesichtigung aufzusuchen.
Auskünfte erteilt Embla Valberg unter Tel. 662 4577 embla@bjargfast.is oder Þórarinn Kópsson lizenzierter Immobilienmakler unter Tel. 615 3343 thorarinn@bjargfast.is
Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung:
Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß Gesetz Nr. 70/2015. Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß dem Immobilienkaufgesetz Nr. 40/2002. Informationen, die in dieser Verkaufszusammenfassung erscheinen, stammen aus öffentlichen Aufzeichnungen, auch vom Verkäufer und aus der Erklärung der Wohnungsbaugenossenschaft.
Der Immobilienmakler kann den Zustand der Teile der Immobilie, die mit bloßem Auge nicht sichtbar und daher nicht zugänglich sind, nicht beanspruchen. Dazu gehören unter anderem Rohre, Abflüsse, Abwässer und Dächer.
Zur Inspektions- und Wartungspflicht:
Das Gesetz über den Erwerb von Immobilien Nr. 40/2002. Bjargfast Immobilienmakler weist auf den Interessenten hin
Käufer sollten sich bei der Besichtigung und vor Abgabe eines Angebots mit dem Zustand der Immobilie vertraut machen und gegebenenfalls Experten für eine genauere Zustandsbesichtigung hinzuziehen.