Der Mann ist in den Fünfzigern und leitete das Restaurant Kebab House in Reykjanesbær. Ihm wurde vorgeworfen, an zwei verschiedenen Stellen in den Räumlichkeiten ein Feuer angezündet zu haben, zum einen unter dem Tisch beim Fleischstand und Grill und zum anderen auf einem Regal unter den Wärmetabletts an der Theke.
Er trug brennbare Materialien zu den Orten und zündete sie an, sodass sich das Feuer ausbreitete. Der Mann wurde unter anderem für schuldig befunden, einen Brand verursacht zu haben, der eine Gefahr für die Allgemeinheit und einen erheblichen Sachschaden auf dem Gelände des Restaurants zur Folge hatte, der Feuerwehr gelang es jedoch, den Brand zu löschen.
Der Mann behauptete, eine Fritteuse sei in Brand geraten. Die Ermittler hielten es für klar, dass der Topf nicht Feuer gefangen hatte.
Schadensersatzanspruch einen Monat nach Schadensersatz
Der Mann wurde daraufhin wegen versuchter Unterschlagung verurteilt. Etwa einen Monat nach dem Brand ging er zu einem Treffen mit der Versicherungsgesellschaft Sjóvá und forderte von dieser eine Entschädigung für den Schaden.
Anschließend forderte er vom Unternehmen eine Entschädigung wegen der Betriebseinstellung. Das Unternehmen lehnte die Zahlung einer Entschädigung mit der Begründung ab, es handele sich um Brandstiftung.
In der Entscheidung des Landesgerichts heißt es, dass das Verhalten des Mannes bei dem Treffen mit den Vertretern der Versicherungsgesellschaft nach dem Urteil des Gerichts beweise und daher nicht mit stichhaltigen Argumenten bestritten werden könne, dass der Mann sich einer versuchten Unterschlagung schuldig gemacht habe.