Der Minister für Finanzen und Wirtschaft hat Althing einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ab Anfang nächsten Jahres eine Kilometergebühr für die Nutzung von Elektro- und Wasserstoffautos sowie Plug-in-Hybridautos einführen soll. Für das Fahren von Elektro- und Wasserstoffautos wird eine Gebühr von sechs ISK und für Plug-in-Hybridautos von zwei ISK erhoben.
Dies ist der erste Schritt zur Gesetzgebung für ein neues System zur Erhebung von Einnahmen aus Fahrzeugen und Kraftstoffen. Es ist geplant, Althingi im Frühjahr dieses Jahres einen weiteren Gesetzentwurf zu Kilometergebühren für die Nutzung aller anderen Fahrzeuge im Straßennetz vorzulegen.
In den Kommentaren zum Gesetzentwurf heißt es, dass sich die Einnahmen des Finanzministeriums um etwas mehr als drei Milliarden ISK erhöhen werden, wenn er Ende des Jahres in Kraft tritt.
In den Stellungnahmen heißt es außerdem, dass davon auszugehen sei, dass die Besteuerung der Nutzung von Kraftfahrzeugen unterschiedliche Auswirkungen auf die Geschlechter habe. Die geschlechtsspezifische Nutzung des Verkehrssystems wurde hierzulande in den letzten Jahren in mehreren Studien analysiert. Erhebungen zum Reiseverhalten und Erhebungen zu Fahrten innerhalb von Arbeitsgebieten haben ergeben, dass Frauen den privaten Pkw nicht seltener nutzen als Männer. Es gibt jedoch einen erheblichen geschlechtsspezifischen Unterschied beim Fahrzeugbesitz, wobei Männer die registrierten Besitzer von fast ²/³ der Personenkraftwagen und Lieferwagen sind. Außerdem sind Autos von Frauen im Allgemeinen leichter und stoßen weniger Treibhausgase aus als Autos von Männern. Daraus lässt sich ableiten, dass die Kilometergebühr bei Männern stärker anfällt als bei Frauen.
