Der Justizminister hat einen dreiköpfigen Familienrechtsausschuss eingesetzt, der an der Überarbeitung des Kindergesetzes und des Ehegesetzes arbeiten soll, und der Ausschuss hat bereits mit der Arbeit begonnen. Im Zusammenhang mit der Überprüfung des genannten Gesetzes stehen umfangreiche Projekte an, die aber darüber hinaus durchgeführt werden Einschätzung der Auswirkungen des gemeinsamen Wohnsitzes von Kindern in diesem Land. Es wird davon ausgegangen, dass die Bewertung dem Ausschuss bei der Überarbeitung des Kindergesetzes von Nutzen sein wird.
Der Ausschuss legt dem Minister bis zum 1. September 2024 Gesetzentwürfe vor, einerseits einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kindergesetzes und gegebenenfalls zur Änderung anderer Gesetze und andererseits einen Gesetzentwurf zu Änderung des Ehegesetzes und gegebenenfalls Ergänzungen anderer Gesetze.
Intentionen zur Überprüfung des Kindergesetzes und des Ehegesetzes wurden dem Konsultationsportal der Regierung vorgelegt und jeder, der Vorschläge oder Kommentare abgeben möchte, die für die Überprüfung nützlich sein könnten, wird gebeten, einen Kommentar einzusenden. Einerseits aufgrund der Revision des Kindergesetzes und andererseits aufgrund der Revision des Ehegesetzes.
Der Bürgerliche Gesetzbuchausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
Hrefna FriðriksdóttirVorsitzender, ohne Nominierung
Valborg Þ. Schneebedecktnominiert von der isländischen Anwaltskammer. (Sigurður G. Guðjónsson Sicherung).
Oskar Sturlusonnominiert vom Kreisrat. (Arndís Soffía Sigurðardóttir Sicherung).
Darüber hinaus hat der Minister Gyða Hjartardóttir, MA-Sozialarbeiterin, damit beauftragt, die oben genannte Bewertung der Auswirkungen des gemeinsamen Wohnens eines Kindes durchzuführen.
Vollständige Überarbeitung des Kindergesetzes im Samráðsgátt
Vollständige Überarbeitung des Ehegesetzes in Samráðsgátt
Kinderlieder
Im Kindergesetz Nr. 76/2003 befasst sich unter anderem mit den Rechten eines Kindes, den Eltern eines Kindes, den elterlichen Pflichten, der Vormundschaft, dem Unterhalt, dem Kindesunterhalt und dem Besuch.
Als am 15. April 2021 in Alþingi Änderungen des Kindergesetzes verabschiedet wurden, wurde in einer Übergangsbestimmung festgelegt, dass die Bestimmungen des Kindergesetzes und ihre Umsetzung innerhalb von drei Jahren nach Verabschiedung des Gesetzes überprüft werden sollten, und das war auch der Fall Es wurde erklärt, dass der Justizminister die Ergebnisse der Überprüfung spätestens in der Herbstsitzung 2024 vorlegen solle.
Die oben genannten Änderungen des Kindergesetzes traten am 1. Januar 2022 in Kraft, allerdings konnten Eltern mit den Änderungen einen Wohnsitzwechsel für ein Kind aushandeln. Während der Prüfung des Gesetzentwurfs durch den Alþingi stellte der Ausschuss für Allgemeinbildung und Bildung in seiner Stellungnahme fest, dass nicht vollständig verstanden sei, welche Auswirkungen die Regelung des gemeinsamen Wohnsitzes und ihre Umsetzung auf die Geschlechter und verschiedene Gruppen haben würden, und zwar in dieser Hinsicht wurde auf eine Diskussion über die Regelung zur Berechnung des Kindergeldes im Zusammenhang mit einem Wohnortwechsel verwiesen. Die Mehrheit des Ausschusses hielt es für wichtig, dass innerhalb von drei Jahren nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs eine Überprüfung insbesondere der Regelungen zum gemeinsamen Wohnen und ihrer Umsetzung, beispielsweise bei der Berechnung des Kindergeldes, durchgeführt wird, dass jedoch weitere Fragen erforderlich seien überprüft werden, auch im Hinblick auf das Gesetz zur sexuellen Autonomie und Fragen im Zusammenhang mit Unterhalt und Unterhalt.
Eherecht
Im Ehegesetz Nr. Das Gesetz Nr. 31/1993 behandelt unter anderem Ehebedingungen, eine Übersicht über die Ehebedingungen, die Trauung, die Annullierung der Ehe, Scheidung, die Verantwortung verheirateter Paare für den Unterhalt ihrer Familien, das Vermögen verheirateter Paare sowie geschäftliche und finanzielle Transaktionen zwischen Verheirateten Paare.
Als am 15. Juni 2022 in Alþingi Änderungen des Ehegesetzes verabschiedet wurden, wurde in einer Übergangsbestimmung festgelegt, dass die Bestimmungen des Ehegesetzes und ihre Umsetzung innerhalb von zwei Jahren nach Verabschiedung des Gesetzes überprüft werden sollten, und das war auch der Fall Es wurde erklärt, dass der Justizminister die Ergebnisse der Überprüfung spätestens in der Herbstsitzung 2024 vorlegen solle.
Die oben genannten Änderungen des Ehegesetzes traten am 1. Juli 2023 in Kraft, das Ziel des Gesetzentwurfs bestand jedoch unter anderem darin, die Position von Opfern häuslicher Gewalt zu stärken und den Scheidungsprozess für Paare zu vereinfachen, die sich auf die Beendigung ihrer Ehe geeinigt hatten Hochzeit. Während der Prüfung des Gesetzentwurfs durch die Alþingi stellte der Ausschuss für Allgemein- und Bildungswesen in seiner Stellungnahme fest, dass eine vollständige Überarbeitung der Ehegesetze erforderlich sei, um eine angemessene Rechtssicherheit für Opfer häuslicher Gewalt zu fördern.