02. Mai 2023 | 15:31 Uhr
Ergebnisse der Überwachung der Abfallverbringung zwischen Ländern 2022
Das Umweltamt überwacht den Transport von Abfällen zwischen Staaten gemäß Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen.
Ziel der Inspektion ist es sicherzustellen, dass keine illegalen Abfalltransporte von und nach Island stattfinden und dass der Transport einen verantwortungsvollen Umgang mit den Abfällen gewährleistet.
Bei regelmäßigen Kontrollen, bei denen ein Beleg (Anhang VII) mit der Ausfuhr von Abfällen fehlt, ist die Zahl der Abweichungen deutlich zurückgegangen. Dies weist darauf hin, dass die Kontrolle im Allgemeinen zu einem erhöhten Wissen der Abfallbehandler mit Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Export von wiederverwertbaren Materialien geführt hat. Ziel ist es daher, in den kommenden Jahren die Aufklärung und Zusammenarbeit mit am Import und Export von Abfällen beteiligten Parteien wie Zoll und Transportunternehmen zu verstärken, um das Wissen um die Anforderungen, die für diesen Transport gelten, bestmöglich zu nutzen den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit sicherzustellen.
Sie können hier zugreifen die Ergebnisse der Kontrolle der Verbringung von Abfällen zwischen Ländern und die Kontrollpläne aber weitere Informationen erhalten Sie vom Kreislaufwirtschaftsteam.
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