Graubrassenboote, die zwischen dem 1. und 20. März mit dem Fischfang beginnen, können den Fischfang unterbrechen und ihre Fangtage aufsparen, bis die reguläre Fangsaison nach dem 20. März wieder aufgenommen wird. Aufeinanderfolgende Angeltage beginnen dann abzüglich der bereits genutzten Tage.
Dies geht aus einer Mitteilung hervor Website der Fischereibehörde.
„Die Parteien, die die Ermächtigung nutzen wollen, geben die Sperre bekannt und bestätigen gleichzeitig, dass alle Netze abgeschaltet wurden“, heißt es in der Mitteilung der Behörde.
Ende Februar wurde bekannt gegeben, dass eine neue Regelung für den Äschenfang in Kraft getreten sei und die Fangsaison vom 20. März auf den 1. März verkürzt werde. Für den Fischfang in dieser Saison gelten verschiedene neue Vorschriften zu den Fischereiregelungen, zu denen unter anderem die oben erwähnte Befugnis gehört, den Fischfang zu unterbrechen.