Dies geht aus einer Mitteilung hervor heute auf der Website des Kabinetts. Ziel der Initiative sei es, das Bewusstsein von Unternehmen und der Öffentlichkeit für die isländischen Bestimmungen des Gesetzes zur Kontrolle von Geschäftspraktiken und Marketing zu schärfen. Die Öffentlichkeit wird außerdem aufgefordert, Werbematerial, das nicht auf Isländisch verfasst ist, der Verbraucheragentur zu melden. Solche Benachrichtigungen werden vorrangig behandelt.
„Mit der Absichtserklärung wurde eine Zusammenarbeit begründet, die darauf abzielt, das Bewusstsein von Unternehmen und der Öffentlichkeit dafür zu stärken, dass Werbung auf Isländisch erfolgen sollte.“ „Damit möchten wir die Öffentlichkeit dazu ermutigen, sämtliches Werbematerial, das nicht auf Isländisch verfasst ist, dem Verbraucheramt zu melden, sei es ein Schild auf dem Bürgersteig vor Restaurants und Geschäften, Werbung in sozialen Medien oder in den Medien“, so Lilja Dögg Alfreðsdóttir , Kultur – und der Handelsminister, in der Ankündigung.
Ein Teil der Bewahrung der isländischen Wurzeln und Kultur
Es wird auch auf die Bestimmungen des Gesetzes zur Überwachung von Geschäftspraktiken verwiesen, wonach Werbung, die isländische Verbraucher ansprechen soll, auf Isländisch erfolgen muss.
„Neytendastofa hat sich seit 2005 acht Mal mit Fällen im Zusammenhang mit der Bestimmung befasst und alle diese Fälle auf Anregung der Agentur an das entsprechende Unternehmen abgeschlossen, das anschließend seine Werbung angepasst hat“, heißt es in der Mitteilung.
Der Hinweis verweist auf einen Link, der den Leser auf die Website der Verbraucheragentur führt, wo dies möglich ist Senden Sie einen anonymen Bericht an die Organisation.
„Englisch ist auf dem Vormarsch und wir merken jeden Tag, wenn wir zum Beispiel durch die Innenstadt laufen, dass es immer stärker in unseren Alltag eindringt.“ Ich denke, wir sind uns alle einig, dass wir unsere Sprache behalten wollen und müssen, und das gehört dazu, unsere Wurzeln und unsere Kultur zu bewahren“, sagt Lilja.
Kündigt neue Gesetzgebung an
In der Ankündigung heißt es auch, dass im Ministerium für Kultur und Handel eine vollständige Prüfung des Rechtskodex eingeleitet wurde. Ein Gesetzentwurf für ein neues Marketinggesetz wird Alþingi im Februar vorgelegt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Klarstellung der Klausel gelegt, die vorsieht, dass Werbemittel auf Isländisch verfasst sein müssen und daher stärker gewichtet werden.
„Es muss klar sein, dass die Bestimmung, dass Werbematerial für isländische Verbraucher auf Isländisch verfasst sein muss, nicht per se im Gesetz enthalten ist, sondern aktiv umgesetzt werden soll.“ Die Regelung ist meiner Meinung nach heute nicht ganz klar genug. Es ist beispielsweise unklar, was unter einer Werbung zu verstehen ist, die isländische Verbraucher anspricht. Auch diesbezüglich gibt es in den rechtlichen Begründungsdokumenten nur sehr wenige Hinweise und Verbesserungsmöglichkeiten“, wird Lilja zitiert.
Ziel der Klarstellung der gesetzlichen Regelungen ist es, der Verbraucherzentrale als Aufsichtsbehörde eine bessere Orientierung bei der Ausgestaltung der Regelung in der Praxis zu geben, etwa bei der Auslegung zwangsläufig auftretender Zweifelsfälle. Hierzu zählen beispielsweise Werbeanzeigen, die sich sowohl an Touristenströme als auch an isländische Konsumenten richten.
„In solchen Fällen ist es ungewöhnlich, dass die Anzeige nur in einer Fremdsprache erfolgt. Bei diesbezüglichen Zweifeln obliegt es der Verbraucheragentur, über Maßnahmen zu entscheiden. Aber es ist unsere Aufgabe, die Politik zu gestalten und dafür zu sorgen, dass die Gesetzgebung hinreichend klar ist, damit das Verbraucheramt seine Aufgabe erfüllen kann“, wurde Lilja zitiert.