Sie betreten eine private, ordentliche und gepflegte Gemeinschaft. Aufzug in den vierten Stock gebracht.
Wohnungsbeschreibung Untergeschoss: Bestehend aus: Wohnzimmer, Esszimmer, Küche, Mittelraum, Gäste-WC, Flur und Balkon.
Eingangshalle ist gefliest und verfügt über einen geräumigen Einbauschrank.
Gestasalerni Es gibt einen gefliesten Flur, eine Toilette und ein Waschbecken.
Geräumig zentralen Raum verbindet Wohnzimmer und Küche.
Küche ist gefliest und geräumig mit weißem Interieur, Herd und Kühlschrank. Von der Küche aus hat man einen schönen Blick auf Esja.
Wohnzimmer/Wohnzimmer angrenzend mit schöner Aussicht und Ausgang zum Fluss Balkon befinden sich auf der West- und Nordseite Wohnzimmer und Küche.
Obergeschoss: Bestehend aus: Drei Schlafzimmern, Treppenabsatz, Bad, Waschküche, Abstellraum und Balkon.
Eine Treppe führt hinauf in den zweiten Stock der Wohnung, wo Sie heraufkommen Leichentuch wo es möglich ist, Büroräume oder eine Lounge zu haben.
Schlafzimmer Es gibt drei im Obergeschoss gefliest und mit Unikat Aussicht.
Zwei Schlafzimmer liegen auf der Westseite nebeneinander, die Öffnung zwischen zwei Räumen lässt sich leicht wieder schließen, da es Türen gibt.
Schlafzimmer am ende des korridors auf der ostseite mit schrank und guter sicht, ausgang zum ostbalkon.
Badezimmer gefliest, Bad/Dusche, WC, Inneneinrichtung, Tisch mit Waschbecken.
Wäschekammer Neben dem Bad befindet sich im Flur ein Regal mit Ablagen, dort ist ein Anschluss für Waschmaschine und Trockner.
Lagerung mit Regalen im Flur gegenüber dem Bad.
Privater Parkplatz befindet sich im Keller des Hauses.
Lagerung und gemein Wäschekammer befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes zusammen mit Spielzimmer, Fahrrad- und Kutschenkeller.
Im Dachgeschoss steht Wohnungseigentümern in Absprache mit der Wohnungsbaugesellschaft ein Zimmer/Flur mit Ausgang zum Balkon zur Verfügung.
Gemeinsamer Parkplatz sind im Wohneigentum.
Von 2012 bis 2014 wurde die Nordseite repariert und gestrichen
In den Jahren 2015 bis 2016 wurde das Treppenhaus gestrichen und der Bodenteppich erneuert, der Aufzug erneuert, die Steuerungen, Elektromotoren und Hebezeuge erneuert sowie viele Fenster im Gemeinschaftsbereich erneuert.
2017 Türen im Gemeinschaftseigentum erneuert, auch Türen in den meisten Wohnungen.
2018 wurde das Dach erneuert
2019 Südseite des Gebäudes repariert und gestrichen, Balkonboden lackiert
Im Jahr 2020 wurde das Grundstück übernommen und Heizungsrohre unter den Gehwegen und Außentreppen verlegt, Videotelefone in den Wohnungen bzw. Gegensprechanlagen installiert und ein neues Sicherheitssystem im Haus installiert.
2021 beide Gebäudemitte, Ost- und Westseite, Ziegelreparaturen und gestrichen und Fenster erneuert, Balkonboden lasiert, Beleuchtung im Treppenhaus und Außen wurden ebenfalls ausgewechselt
2022 Gemeinschaftsgrundstück im Erdgeschoss, alles gestrichen, Eingangshalle, Abstellflur, Spielzimmer und Fahrradkeller sowie die Müllabstellkammer und Gästetoilette gefliest und Waschbecken und Toilette erneuert.
Ein gutes, gut gelegenes Objekt in bester Lage im Hauptstadtgebiet, wo Schulen, Kindergärten, Geschäfte und Dienstleistungen sowie alle allgemeinen Unterhaltungsmöglichkeiten zu Fuß erreichbar sind.
Alle Informationen bereitgestellt von: Björg Kristín Sigþórsdóttir s.771-5501 bjorgkristin@101.is und Kristín Sigurey Sigurðardóttir ext. s.820-8101 kristin@101.is
Buchen Sie eine Besichtigung unter bjorgkristin@101.is oder telefonisch 771-5501.
Stempelsteuer auf den Kaufvertrag – 0,8 % des Immobilienwerts (oder 0,4 % für den ersten Kauf des Käufers) oder 1,6 % für juristische Personen.
1. Registrierungsgebühr für jedes Dokument ISK. 2.500
2. Gebühren, die der Käufer beim Kauf tragen muss:
3. Leihgebühr des Kreditinstituts – im Allgemeinen etwa 1,0 % des Anleihenkapitals.
4. Verwaltungsgebühr für Immobilienverkäufe ISK. 65.000,- mit MwSt
Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. 101 Reykjavík Real Estate ermutigt potenzielle Käufer, sich bei der Besichtigung und vor Abgabe eines Angebots mit dem Zustand der Immobilie vertraut zu machen und gegebenenfalls Experten für eine detailliertere Zustandsinspektion hinzuzuziehen.
Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015 über den Verkauf von Immobilien und Schiffen. Die in dieser Verkaufsübersicht enthaltenen Informationen stammen aus öffentlichen Aufzeichnungen, vom Verkäufer selbst und, je nach den Umständen, von der Wohnungsbaugesellschaft. Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002. Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtbesichtigung des Grundstücks, kann aber keine Aussage über die Beschaffenheit und Beschaffenheit der nicht zugänglichen und mit bloßem Auge nicht erkennbaren Teile des Grundstücks machen, z. B. Rohre, Abflüsse, Abwässer, Dach usw.