Der Minister für Finanzen und Wirtschaft und der Minister für Kultur und Handel beabsichtigen, eine Arbeitsgruppe zur Vergebührung ausländischer Streaming-Dienste einzurichten. Die Arbeitsgruppe wird aus drei Vertretern der Ministerien bestehen. Die Gruppe soll ihre Arbeit spätestens am 1. Juli abschließen.
„Wir halten es für sinnvoll, eine Arbeitsgruppe zu gründen, die die Vergebührung von Streaming-Diensten einschließlich des sogenannten Kulturbeitrags untersucht.“ Die Arbeitsgruppe soll prüfen, welche Maßnahmen diesbezüglich ergriffen werden können, unter Berücksichtigung der Verpflichtungen Islands in diesem Bereich, sowohl rechtlich als auch auf OECD-Ebene“, sagt Lilja Dögg Alfredðsdóttir, Ministerin für Kultur und Handel.
Mit der rasanten technologischen Entwicklung ist die Zahl der Medienanbieter, die Videoinhalte auf Abruf verteilen, sogenannte Streaming-Anbieter, in den letzten Jahren stark gestiegen. Große internationale Streaming-Anbieter dominieren den Markt und haben den Vorteil, dass sie in einem EWR-Land ansässig sein können, ihre Inhalte aber in andere EWR-Länder richten.
Es wurde viel über den Beitrag solcher internationaler Streaming-Unternehmen zu den Ländern diskutiert, in denen Dienstleistungen von ihnen gekauft werden, der sogenannte kulturelle Beitrag. Gleichzeitig hat sich die OECD für einen harmonisierten Ansatz bei der Gebührenerhebung für grenzüberschreitende digitale Inhalte eingesetzt. Die heimischen Medien haben daher gefordert, das Wettbewerbsumfeld in- und ausländischer Medienanbieter zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf das steuerliche Umfeld dieser Parteien.
Spätestens zum 1. Juli soll die Arbeitsgruppe ihre Arbeit abschließen, um in der Herbstsession einen Gesetzentwurf für Gesetzesänderungen vorlegen zu können, wenn sich die Arbeit der Gruppe als notwendig erweist.