18. August 2023 | 12:58 Uhr
Fahrt zu den heißen Quellen von Litla-Hrút
Jegliches Fahren von motorisierten Fahrzeugen an den Ausbruchsstationen bei Litla – Hrút ist verboten.
Das Umweltamt ist berechtigt, im Bedarfsfall eine Sondergenehmigung für das Führen motorisierter Fahrzeuge im Gelände zur Wartung von Hütten und Notunterkünften sowie für Filmaufnahmen zu erteilen, da eine anderweitige Ausführung der Arbeiten nicht möglich ist, vgl. Absatz 2 Artikel 31 Gesetz Nr. 60/2013 zum Naturschutz.
Ausnahmen vom Fahrverbot im Gelände können Sie beantragen Serviceportal des Umweltbundesamtes.
Medien muss auf diesem Weg auch eine Befreiung beantragen.
Die Bearbeitungszeit für Anträge beträgt bis zu 3 Wochen (15 Werktage).