Fall Nr. 151//2022 Eigenname: Zachary (kk.)
Am 5. Januar 2023 erlässt das Human Names Committee die folgende Entscheidung im Fall Nr. 151/2022, aber der Bericht ging am 1. Dezember beim Ausschuss ein.
Um einen neuen Vornamen annehmen zu dürfen, müssen alle Bedingungen von Artikel 5 erfüllt sein. handeln, nein. 45/1996, über zu erfüllende Personennamen. Die Bedingungen sind:
- Ein Eigenname muss den isländischen Possessivfall annehmen können oder eine Tradition in der isländischen Sprache haben.
- Der Name darf nicht gegen das isländische Sprachsystem verstoßen.
- Es muss in Übereinstimmung mit den allgemeinen Schreibregeln der isländischen Sprache geschrieben werden, es sei denn, es gibt eine Tradition für eine andere Schreibweise.
- Ein Eigenname darf nicht so beschaffen sein, dass er dem Namensträger Ärger bereiten kann.
Das richtige Nomen Zachary erfüllt Bedingung Nr. eins, zwei und vier oben. Es nimmt den isländischen Possessivfall, Zacharys, verstößt nicht gegen das isländische Sprachsystem und ist nicht so beschaffen, dass es für den Namensträger lästig werden kann. Der Name hingegen wird nicht nach den Schreibregeln der isländischen Sprache geschrieben, unter anderem wegen des Buchstabens z gehört nicht zum isländischen Alphabet. Daher kann der Name nur akzeptiert werden, wenn es eine Tradition für diese Schreibweise gibt.
Bei der Interpretation der Tradition des Human Names Committee in den Artikeln 5 und 6. Dem Personennamengesetz liegt nun folgende Arbeitsordnung zugrunde, die der Ausschuss in seiner Sitzung am 22. März 2022 verabschiedet hat und die sich auf einen Bericht mit Gesetzentwurf zum Personennamengesetz, ältere Arbeitsordnungen, Rechtsprechung und Erwägungen stützt im Sitzungsprotokoll besprochen:
- Es wird davon ausgegangen, dass ein Name in der isländischen Sprache eine Tradition erlangt hat, wenn er eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
- Isländer sind diejenigen, die die isländische Staatsbürgerschaft ohne Antrag erworben haben und einen rechtmäßigen Wohnsitz in Island haben oder hatten.
- Ein Name kann traditionell sein, auch wenn er nicht in Volkszählungen auftaucht, wenn er kulturelle Bedeutung erlangt hat. Ein Name gilt als kulturell geheiligt, wenn er in bekannten Veröffentlichungen im Original und übersetzt in einer Form erscheint, die nicht gegen das isländische Sprachsystem verstößt.
- Obwohl es auf der Grundlage des oben Gesagten keine Tradition für einen Vornamen gibt, gilt seine Schreibweise als traditionell, wenn sie in der Veiti-Sprache gültig ist und der Name keine Schreibvariante eines Namens ist, der bereits im Personennamenregister steht. Allerdings müssen Namen mit den Buchstaben des modernen isländischen Alphabets oder mit den Buchstaben c, q, w und z geschrieben werden. Es ist erlaubt, den Aufnahmenamen an die allgemeinen isländischen Schreibregeln anzupassen.
Es wird jetzt von mindestens 15 Isländern getragen;
Es wird jetzt von 10–14 Isländern getragen, und der älteste von ihnen ist mindestens 30 Jahre alt;
Es wird jetzt von 5-9 Isländern getragen und der älteste von ihnen ist mindestens 60 Jahre alt;
Es wird jetzt von 1–4 Isländern getragen und erscheint bereits in der Volkszählung von 1920 (oder früher);
Es wird jetzt von keinem Isländer getragen, taucht aber bereits in der Volkszählung von 1920 (oder früher) auf und seine Tradition wurde nicht gebrochen. Die Tradition eines Namens gilt als gebrochen, wenn er in den letzten 70 Jahren nicht von einem Isländer getragen wurde.
Nach Angaben des isländischen Nationalregisters tragen im Nationalregister drei Personen den Namen Zachary, die die Anforderungen der Arbeitsordnung des Human Names Committee bezüglich Tradition erfüllen, vgl. Artikel 2 ihr Der älteste wurde 2002 geboren. Der Name erscheint nicht in Volkszählungen von 1703–1920. Gilt daher nicht als Tradition für die Schreibweise des Namens auf der Grundlage von Artikel 1. des Arbeitsgesetzbuches.
Andererseits ist es ein englischer Vorname und seine Schreibweise ist in der norwegischen Sprache und anderswo gültig. Das Human Names Committee hält es daher für richtig, den Namen auf der Grundlage von Artikel 4 auf die Tradition zu stützen. des Arbeitsgesetzbuches und es wurde genehmigt.
Urteil:
Anfrage für den Vornamen Zachary (kk.) ist genehmigt und der Name muss in das Personennamensregister eingetragen werden.