Der Gesamtbetrag, den der Staat für religiöse Angelegenheiten zahlen wird, beläuft sich laut dem gestern vom Finanzminister vorgelegten Haushaltsentwurf im nächsten Jahr auf 8,95 Milliarden. Dies entspricht einer Nominalwertsteigerung von 200 Millionen bzw. 2,1 %. Berücksichtigt man jedoch die Inflation, handelt es sich um einen Rückgang, also um etwa 471 Millionen.
Diese Kategorie umfasst Ausgaben für die Aktivitäten der Nationalkirche, des Church Affairs Fund und der Friedhöfe. Auch die Verteilung der Gemeindebeiträge an eingetragene Lebensbetrachtungs- und Religionsgemeinschaften fällt in den Bereich der Religion.
Die wichtigsten Änderungen in dieser Angelegenheit lassen sich in zwei Teile unterteilen. Einerseits eine Beitragskürzung um 383,5 Millionen aufgrund der vorübergehenden Erhöhung der Antragsgebühren, die gestrichen wird. Dann beläuft sich der Anteil der Partei an der Sparforderung auf 100 Millionen, wird aber anteilig zwischen Friedhofs- und Gemeindebeiträgen aufgeteilt.
Die größten Lebensbetrachtungs- und Gebetsvereine des Landes sind die Þjóðkirkja, die Katholische Kirche, die Freikirche in Reykjavík, die Freikirche in Hafnarfjörður, die Ásatrúarfélagið und Siðmennt.