Eine Frau in den Achtzigern hat von der Stadt Vestmannaeyjabær eine Entschuldigung und die Zahlung von drei Millionen ISK Schadensersatz wegen Interaktionen mit dem Personal der Stadt gefordert. Es ist der Anwalt des Obersten Gerichtshofs, Vilhjálmur H. Vilhjálmsson, der Vestmannabær das fragliche Forderungsschreiben geschickt hat und ihm acht Tage Zeit gibt, um zu antworten und keine rechtlichen Schritte einzuleiten.
In dem Mahnschreiben heißt es, die Frau habe wiederholt Herabwürdigungen und verletzendes Verhalten seitens des städtischen Personals ertragen müssen. Sie gab an, dass ihrer Meinung nach das Verhalten auf Vorurteilen gegen sie aufgrund ihrer Hautfarbe und/oder Religion beruht. Die Frau stammt ursprünglich aus dem Iran und ist Muslimin.
In dem Brief heißt es unter anderem, dass die Frau zweimal ohne ersichtlichen Grund nach Reykjavík transportiert wurde und dass ihr wiederholt Lebensmittel mit Schweinefleisch zugesandt wurden, das sie aus religiösen Gründen nicht essen darf.
DV berichtete zuerst über den Fall.