Oberster Gerichtshof hat sich umgedreht Das Urteil des Nationalen Gerichtshofs vom letzten Jahr wurde bestätigt und eine Frau freigesprochen, der vorgeworfen wurde, ihrem Ex-Partner das Sorgerecht für die beiden Kinder entzogen zu haben, indem sie sie gegen ihren Willen außer Landes brachte und dort festhielt.
Das Bezirksgericht verurteilte die Frau im Jahr 2022 und das Landesgericht bestätigte das Urteil ein Jahr später. Die Frau legte gegen den Fall Berufung ein, doch die Staatsanwaltschaft forderte die Bestätigung des Urteils des Obersten Gerichtshofs über ihre Verurteilung und eine Erhöhung ihrer Strafe.
Die Frau behauptete, der Mann habe sie während ihrer Beziehung missbraucht, doch er bestritt dies. „Im Urteil des Héraðsdóm Reykjavík vom 16. Juni 2022 im Fall der Parteien bezüglich des Sorgerechts für die Kinder wird festgestellt, dass es keine Beweise dafür gibt, dass das Opfer der Angeklagten psychische oder physische Gewalt angetan hat. Es bezieht sich auch auf das Urteil des Berufungsgerichts […] 8. Dezember 2020, dort heißt es aber, dass die Darstellung des Angeklagten über Gewalt durch das Opfer als sehr „zweifelhaft und unwahrscheinlich“ eingeschätzt werde, so das Gericht.
Der Hauptstreit in dem Fall drehte sich um die Frage, ob das Verhalten des Angeklagten auf Absatz 1 zurückzuführen ist. Artikel 193 des Allgemeinen Strafgesetzbuches, insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass die Frau und der Mann das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder hatten und denselben rechtlichen Wohnsitz hatten, als sie die Kinder außer Landes brachte.
Nicht in Artikel 193 enthalten
„Das Urteil des Obersten Gerichtshofs besagte, dass X und A das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder hatten und denselben rechtlichen Wohnsitz hatten, als sie sie außer Landes brachte.“ Mit Bezug auf die Diskussion der Strafempfindlichkeit und des Anwendungsbereichs von Artikel 193. des allgemeinen Strafgesetzbuches, der rechtlichen Entwicklungen im dänischen und norwegischen Recht, der Regelungen der norwegischen Gesetzgebung in Sorgerechtsangelegenheiten und der Klarheit des Strafrechts kam das Gericht zu dem Schluss, dass das Verhalten des Angeklagten nicht unter Artikel 193 fallen würde. des Allgemeinen Strafgesetzbuches. Demnach wurde X von den Forderungen der Anklage freigesprochen“, heißt es im Urteil des Gerichts.
Alle Gerichtskosten werden aus der Staatskasse bezahlt und alle Berufungskosten des Falles vor dem Obersten Gerichtshof werden aus der Staatskasse bezahlt, einschließlich der Verteidigungsgebühr des Anwalts der Frau.

